Innovationsprämie: Mini Countryman Hybrid droht Entzug

Ab 2022 müssen PHEVs rein elektrisch mindestens 60 km schaffen, um gefördert zu werden. Der Countryman Hybrid muss dafür überraschend nachgebessert werden.

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Mini Countryman Hybrid

Erst 2020 wurde die Batteriekapazität im Mini Countryman Hybrid von 7,6 auf 10 kWh brutto erhöht, um die künftige Mindestanforderung für die Kaufprämie zu erfüllen.

(Bild: BMW)

Lesezeit: 2 Min.

Ein gutes Pferd springt nicht höher als es muss, formuliert der Volksmund. Die alte Weisheit erklärt vielleicht ein wenig, warum Hersteller die Batterien in Plug-in-Hybriden mitunter nicht größer dimensionieren, als es unbedingt erforderlich ist. BMW hat das beim Mini Countryman PHEV nun aber offenbar übertrieben, denn ab Januar 2022 gelten verschärfte Regeln für die Innovationsprämie.

Die Regeln für eine Förderung sind im Bundesanzeiger klar formuliert: "Ein Elektrofahrzeug im Sinne dieser Richtlinie ist gemäß der Definition in § 2 EmoG … ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug. Von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge sind solche, deren maximale CO2-Emission je gefahrenen Kilometer 50 Gramm nicht übersteigt oder eine bestimmte Mindestreichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine erreicht. Bei Anschaffung bis zum 31. Dezember 2021 beträgt diese elektrische Mindestreichweite 40 km, bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2021 und vor dem 1. Januar 2025 beträgt sie 60 km und bei Anschaffung nach dem 1. Januar 2025 beträgt diese 80 km."

Dabei haben die Hersteller durchaus geschickt verhandelt, denn herangezogen wird dafür der veraltete Zyklus NEFZ. In der aktuellen Verbrauchserfassung WLTP nennt BMW für den Mini Cooper SE Countryman ALL4 44 bis 52 km.

Im Countryman Hybrid war erst im Sommer 2020 die Batteriekapazität von 7,6 auf 10 kWh brutto angehoben worden, um die künftigen Anforderungen zu erfüllen. Seitdem verspricht BMW 60 km Reichweite im E-Modus – wie gesetzlich für die Beantragung der Kaufprämie ab 2022 gefordert. Bei internen Tests war jedoch festgestellt worden, dass es nur 59 km sind, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Zumindest für alle Modelle, die erst im kommenden Jahr ausgeliefert werden, will BMW ein Update nachreichen. Mit einem verbesserten Batterie-Management soll die Reichweite auf die gesetzliche Mindestanforderung von 60 km gehievt werden. Als sicher darf dagegen gelten, dass BMW keinesfalls nochmals die Batteriekapazität anpasst – der Aufwand dafür wäre vermutlich ein finanzielles Desaster.

(mfz)