Haushaltskürzungen: Bundesregierung streicht Förderung für E-Autos früher

Wirtschaftsminister Robert Habeck hat angekündigt, die Kaufunterstützung für Elektroautos früher beenden zu wollen als ursprünglich vorgesehen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 617 Kommentare lesen
VW ID.3

Elektroauto, das an Wohngebäude geladen wird

(Bild: Supamotionstock.com/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.

Der Kauf eines neuen oder jungen gebrauchten Elektroautos wird seit Jahren staatlich subventioniert. Die Förderung sollte ursprünglich Ende 2025 auslaufen, nachdem sie zuvor Schritt für Schritt gekürzt wurde. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat nun angekündigt, diese Kaufunterstützung für Elektroautos im Rahmen der Haushaltskürzungen früher beenden zu wollen als ursprünglich vorgesehen. Wann genau, blieb zunächst offen.

Die Folgen, die sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ergeben, werden sichtbar. Die Umwidmung der ursprünglich zur wirtschaftlichen Bewältigung der Corona-Folgen vorgesehenen Kredite war nicht rechtens. Die Bundesregierung musste deshalb den Haushalt für das kommende Jahr anders ausgestalten. Nach zähem Ringen und reichlich Druck von außen wurde am 13.12. das Ergebnis vorgestellt. Ein Teil der Einsparungen wird Neuwagen-Kunden betreffen: Die Prämie, die beim Kauf eines neuen oder jung gebrauchten Elektroautos gezahlt wird, läuft früher als geplant aus.

Offen blieb zunächst, wie eine Kürzung ausgestaltet wird. Naheliegend wäre, die insgesamt eingeplante Fördersumme zu kürzen. Wer ein Antrag stellt, nachdem diese ausgeschöpft ist, geht leer aus. Das könnte schon Mitte 2024 der Fall sein. In einem anderen Szenario wird das Ende der Frist für die Einreichung vorgezogen. Beispiel: Anträge müssen bis zum 30. Juni 2024 gestellt werden.

Die Innovationsprämie, die sich aus einem steuerfinanzierten Anteil und einer Herstellerbeteiligung zusammensetzt, wurde seit Antritt der aktuellen Bundesregierung mehrfach reduziert. Seit Januar 2023 bekommen beispielsweise Plug-in-Hybride keine Kaufunterstützung mehr. Seit dem 1. September 2023 können nur noch private Käufer die Prämie beantragen. Ab dem 1. Januar 2024 wird diese zudem gekürzt. Der Bundesanteil sinkt von 4500 auf 3000 Euro für E-Autos, deren Basismodell netto weniger als 45.000 Euro kostet. Vorgesehen war, dass für einen Antrag auf die Prämie die Zulassung des Autos bis zum 31.12.2024 erfolgen muss, der Antrag aber das gesamte Jahr 2025 noch gestellt werden kann.

An einen riesigen Hebel bei den Neuzulassungen geht die Politik vorerst nicht ran. Bei einer privaten Nutzung eines Dienstwagens muss in der Regel ein Prozent des Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden. Bei Elektroautos sind es je nach Preis zwischen 0,25 und 0,5 Prozent. Diese Regelung wird derzeit nicht infrage gestellt.

(mfz)