Tempo 30 soll leichter eingeführt werden können

Dem Bundestag liegt ein Gesetzentwurf vor, durch den Kommunen Tempo-30-Zonen und Sonderfahrspuren flexibler einrichten können sollen.

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(Bild: heise online / Jessica Franz-von Ahn)

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Die Kommunen in Deutschland sollen künftig Tempo-30-Zonen und Sonderfahrspuren leichter einführen können als bisher. Die Bundesregierung hat dafür dem Bundestag einen Entwurf für eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) vorgelegt, der den bisherigen Ermächtigungsrahmen der Behörden erweitern soll. Der Bundestag hat das Gesetz für den 21. September zur 1. Lesung auf der Tagesordnung, auch dem Bundesrat liegt der Entwurf als "eilbedürftig" bereits vor.

Bisher können die Behörden besondere straßenverkehrsrechtliche Vorschriften erlassen, wenn die Menschen in Fußgängerbereichen oder verkehrsberuhigten Bereichen geschützt oder wenn Anwohner oder Erholungssuchende vor Abgasen und Lärm bewahrt werden sollen. Künftig sollen Länder und Kommunen Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung gleichberechtigt berücksichtigen können.

So könnten die Behörden zum Beispiel probehalber Sonderfahrspuren für elektrische oder mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge und flexibler Anwohnerparkplätze einrichten. An Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen, Fußgängerwegen und Streckenabschnitten bis zu 500 Metern zwischen zwei Tempo-30-Zonen sollen die Behörden zudem leichter Tempo-30-Regelungen treffen können.

Mit der Gesetzesänderung sollen die Ziele besserer Schutz der Umwelt, der Gesundheit und Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung für sich allein ausreichen, um entsprechende Verkehrsregeln zu verordnen, heißt es zur Erläuterung des Gesetzentwurfs (PDF). Die verkehrsregelnde Bestimmung muss nicht mehr wie bisher auch dazu dienen, die Verkehrssicherheit zu verbessern oder den Verkehrsfluss zu erleichtern, diese Aspekte müssen aber berücksichtigt werden.

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Das betonte auch Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) im Juni dieses Jahres, als der Gesetzentwurf zuerst bekannt wurde. Ein flächendeckendes Tempo 30 werde es nicht geben, weiterhin bleibe die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs Hauptziele des Straßenverkehrsgesetzes. Das entspricht nicht unbedingt den Vorstellungen der Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten", die vor zwei Jahren gegründet wurde. Die Städte wollen selbst entscheiden, wann und wo sie welches Tempo anordnen. Mittlerweile sind fast 800 Kommunen dieser Initiative beigetreten.

Das Bundesverkehrsministerium folgt mit diesem Gesetzentwurf den Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag. Er stehe "im Einklang mit der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung", heißt es in dem Entwurf. Er diene dazu, die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen. Tempo-30-Zonen waren auch ein Thema der vorherigen Großen Koalition. 2016 schuf sie den Rechtsrahmen, damit die Straßenverkehrsbehörden ohne größere bürokratische Hürden Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten auch an Hauptverkehrsstraßen anordnen können.

(anw)