Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerde gegen PC-RundfunkgebĂĽhr nicht an
Die Karlsruher Richter wollen die Angelegenheit zuerst von den Fachgerichten geklärt wissen und sehen auch keine herausragende allgemeine Bedeutung, die eine Annahme rechtfertigen könnte.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die im vergangenen Jahr eingeführte Rundfunkgebühr "für neuartige Rundfunkempfangsgeräte" nicht zur Entscheidung angenommen. Die Karlsruher Richter begründeten ihren Beschluss mit der Unzulässigkeit der Beschwerde. Die Beschwerdeführer hätten den ihnen eröffneten Rechtsweg nicht erschöpft, heißt es in der heise online vorliegenden Begründung (Az. 1 BvR 829/06). Die Voraussetzungen für eine verfassungsgerichtliche Entscheidung ohne vorherige Klärung in den Instanzen seien nicht gegeben, resümieren die Richter und zeigen in ihrer Begründung die dafür gegebenen rechtlichen Möglichkeiten auf.
Die Verfahrensordnung des Bundesverfassungsgerichts sieht die Möglichkeit vor, dass Karlsruhe ohne vorheriges Beschreiten des Rechtswegs sofort entscheidet, wenn der Verfahrensgegenstand von allgemeiner Bedeutung ist oder wenn dem Beschwerdeführer durch den Weg durch die Instanzen ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entsteht. Beides sieht die 1. Kammer des Ersten Senats unter Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier als nicht gegeben an. Die Richter halten eine vorherige fachgerichtliche Klärung der Streitfrage für angebracht und nennen in diesem Zusammenhang insbesondere die Präzisierung des Begriffs "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" und der "technischen Voraussetzungen des Bereithaltens".
Die Verfassungsbeschwerde war im Frühjahr 2006 unter Mitwirkung der Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ) eingereicht worden. Der Verein war anschließend an internen Streitigkeiten zerbrochen und ein Teil der Mitglieder in einem neuen Verein "Rundfunkgebührenzahler Deutschland" (RFGZ) aufgegangen. Die Verfassungsbeschwerde lief unterdessen ohne sie weiter. Für zwei der Beschwerdeführer ist weiterhin die ehemalige VRGZ-Vorsitzende Petra Marwitz als Prozessbevollmächtigte geführt.
"Der Beschluss stellt klar, welcher Rechtsweg gegen die Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PCs gegeben ist", kommentiert Marwitz die Entscheidung. "Neben der Klarstellung des Rechtsschutzes ist besonders positiv zu bewerten, dass das Gericht ausdrücklich auf Ersatzansprüche hinweist." Die Anwältin bedauert allerdings, dass das Gericht "die Möglichkeit, für eine Vielzahl betroffener Personen Rechtssicherheit zu schaffen, trotz des erheblichen öffentlichen Interesses nicht aufgegriffen" habe. Nun müssten die Betroffenen versuchen, ihr Recht in Einzelklagen durchzusetzen. Dabei bestehe das Risiko, "dass klageabweisende Urteile mit exemplarischer Wirkung ergehen".
Marwitz wünscht sich eine bessere Koordination des Vorgehens. Auch ihre ehemaligen, im Streit geschiedenen Vereinsgefährten wollen Einzelklagen besser koordinieren. Dafür habe die RFGZ seit dem Ausstieg aus der Verfassungsbeschwerde geworben, heißt es in einer Mitteilung der RFGZ, die derzeit vom Vereinsmodell abrückt und sich als Interessengemeinschaft neu aufstellen will. Auf einer Website wollen sie gemeinsam mit anderen Aktivisten laufende Verfahren dokumentieren.
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