FTC begrenzt Rambus-LizenzgebĂĽhren

Die US-Wettbewerbshüter haben Rambus genaue Grenzen der anteiligen Lizenzgebühren auferlegt, allerdings nur für ältere Speicherchip-Typen.

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Mit einem blauen Auge und einem Aktienkurssprung um fast ein Viertel ist die Untersuchung der US-Wettbewerbshüter von der FTC für die kalifornische Entwickler- und Lizenzierungsfirma Rambus ausgegangen. Wie erwartet, hat die Federal Trade Commission genaue Obergrenzen für die anteiligen Lizenzgebühren festgelegt, die Rambus von den Herstellern von Single- und Double-Data-Rate-SDRAM nehmen darf, nämlich 0,25 beziehungsweise 0,5 Prozent – und selbst das nur über einen Zeitraum von höchstens drei Jahren. Für SDR- und DDR-SDRAM-Speichercontroller hat die FTC 0,5 beziehungsweise 1 Prozent festgelegt. Für die aktuelle Speichertechnik DDR2-SDRAM hat die FTC keine Obergrenze der Lizenzgebühr festgesetzt, weil diese Technik lange nach dem Ausscheiden von Rambus aus dem Industriegremium JEDEC spezifiziert wurde. Auch Speicher für Grafikchips – GDDR2, GDDR3 – sind nicht betroffen, ebenso wenig wie die Direct Rambus DRAM (RDRAM) und dessen Nachfolger XDR und XDR2.

Die Börse ist offenbar erleichtert über die FTC-Entscheidung, der Rambus-Aktienkurs legte um mehr als 24 Prozent auf 23,50 US-Dollar zu. Rambus will allerdings gegen die FTC-Auflagen Berufung einlegen und stützt sich dabei vor allem auf die Zurückweisung der ersten FTC-Klage durch Verwaltungsrichter Stephen McGuire im Jahre 2003. Im Sommer 2006 hatte die FTC aber dennoch eine Reihe von Wettbewerbsverstößen festgestellt.

Die von der FTC festgesetzten anteiligen Lizenzgebühren liegen zwar deutlich niedriger als ursprüngliche Vorstellungen von Rambus aus dem Jahr 2001, doch bei Einigungen mit Chipherstellern hat Rambus oft wesentlich günstigere Pauschalkonditionen gewährt.

Die FTC-Auflagen schreiben Rambus auch die Einstellung eines Kontrolleurs vor, der darĂĽber wachen soll, dass Rambus zukĂĽnftig Patente und Patentanmeldungen rechtzeitig den Industrie- und Normungsgremien offenlegt, an denen die Firma beteiligt ist.

Die FTC-Entscheidung fiel übrigens nicht einstimmig, sondern wurde von der Kommission mit 3 gegen 2 Stimmen verabschiedet. Kommissar J. Thomas Rosch hätte Rambus lieber gar keine Lizenzgebühren auf die strittigen Speichertechniken gewährt, Kommissarin Pamela Jones Harbour wäre noch weitergegangen und hätte Rambus auch Lizenzgebühren auf DDR2-Speicher verwehrt.

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