9-Euro-Ticket: Wo es gilt und wie Sie passende (Urlaubs-)Verbindungen finden

Seite 3: Fahrten im Fernverkehr: ja, nein, vielleicht

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Für welche Verbindungen das 9-Euro-Ticket gültig ist, bewerben die teilnehmenden Verkehrsunternehmen sehr deutlich. So heißt es beim GVH beispielsweise "Günstig unterwegs im Nahverkehr", bei der Deutschen Bahn "Für 9 Euro fahren Sie einen Monat lang im Juni, Juli oder August im Nahverkehr durch ganz Deutschland". Der Begriff Nahverkehr ist dabei der entscheidende. Denn er stimmt nicht – zumindest nicht uneingeschränkt.

Wie kompliziert es werden kann, zeigt die IC-Linie 56, die unter anderem Hannover mit Bremen und Norddeich verbindet. Auf dem Abschnitt Bremen Hauptbahnhof und Norddeich Mole akzeptiert die Deutsche Bahn neben Fernverkehrs- auch Nahverkehrsfahrkarten. Auf dem entsprechenden Streckenplan ist dieser Abschnitt als "InterCity (Anerkennung Nahverkehrsfahrkarten)" gekennzeichnet. Steigen Sie aber mit Ihrem 9-Euro-Ticket in Bremen ein, sind Sie Stand 23. Mai 2022 ohne gültige Fahrkarte unterwegs. Denn in den Tiefen der Verbindungsdetails versteckt die Deutsche Bahn den Hinweis, dass das 9-Euro-Ticket auf dieser Verbindung nicht gültig ist. Im gleichen Absatz folgt dann: "Alle Nahverkehrsfahrkarten werden anerkannt". Was nun gilt, konnte die Deutsche Bahn auf Nachfrage nicht erklären.

Zur Gültigkeit des 9-Euro-Tickets gibt es widersprüchliche Aussagen seitens der Deutschen Bahn. Und die versteckt das Unternehmen auch noch in den Tiefen der Verbindungsdetails.

Eine ähnliche Konstellation gibt es auf der Gäubahn – eine Strecke zwischen Stuttgart und Konstanz. Das zuständige Verkehrsministerium Baden-Württemberg war sich unmittelbar vor dem Start unsicher bezüglich der Gültigkeit. Auf Nachfrage hieß es von Verkehrsminister Winfried Herrmann: "Mein Ziel ist eine fahrgastfreundliche Lösung. Wir führen deshalb Gespräche mit der Deutschen Bahn. Zu gegebener Zeit werden wir die Ergebnisse kommunizieren." Am Mittwochabend hieß es in einer Mitteilung des baden-württembergischen Verkehrsministeriums schließlich: "Verkehrsminister Winfried Hermann und Thorsten Krenz, Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn für das Land Baden-Württemberg, haben sich am Mittwochnachmittag darauf verständig, dass das Neun-Euro-Ticket auch auf der Gäubahnstrecke zum Bodensee gilt.”

Update

Wir haben im oben stehenden Absatz die Stellungnahme des baden-württembergischen Verkehrsministeriums zur Regelung auf der Gäubahn zwischen Stuttgart und dem Bodensee ergänzt.

Update

Auf einigen Linien verkehren Regionalzüge mit Intercity-Garnituren, aber ohne Intercity-Zugnummer. Diese von DB Fernverkehr betriebenen Verbindungen werden auf bahn.de und im DB Navigator als Nahverkehrszüge ausgewiesen. Stand 31. Mai gilt das 9-Euro-Ticket hier aber nicht. Zu den entsprechenden Linien gehören unter anderem der RE24 und RE32 in Bayern. Auf Nachfrage verwies die Deutsche Bahn auf laufende Verhandlungen zu Intercity-Zügen mit Nahverkehrsanerkennung.

Anders sieht es wiederum aus, wenn es sich um eine abonnierte Monats- oder Jahreskarte handelt, deren Geltungsbereich Fernverkehrszüge einschließt. So gibt es im Bereich des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg einzelne Fernverkehrsabschnitte, die VBB-Abonnenten nutzen dürfen. In den Monaten Juni, Juli und August dürfen sie das auch weiterhin, allerdings nur im Umfang des Abos und nicht im Sinne der Umwandlung in ein 9-Euro-Ticket.

Einen Anhaltspunkt, auf welchen Strecken Sie im Vorfeld verbindliche Informationen bei der Deutschen Bahn einholen sollten, bietet die Übersicht "Anerkennung von Nahverkehrstickets in Intercity-Zügen". Hier sind einige der fraglichen Abschnitte optisch hervorgehoben.