"Geld her!" leichter gemacht

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Forderungen geltend machen: Wichtige Begriffe

Gerichtliches Mahnverfahren

Mit seiner Hilfe lassen sich unstrittige Geldforderungen einfach und kostengünstig durchsetzen (§§ 688 ff. ZPO). Dabei prüft das Mahngericht nicht, ob dem Gläubiger der geltend gemachte Zahlungsanspruch auch tatsächlich zusteht. In Deutschland gibt es mittlerweile in jedem Bundesland ein zentrales Mahngericht, das die Mahnverfahren voll automatisiert durchführt. Das gerichtliche Mahnverfahren ist nicht zu verwechseln mit außergerichtlichen Mahnungen, die Privatpersonen und Firmen entweder selbst, per Rechtsanwalt oder Inkassobüro bei einem Zahlungsverzug im Vorfeld versenden und die den Charakter von Zahlungserinnerungen haben. Reagiert ein Schuldner auf solche Erinnerungen jedoch nicht, kann der Gläubiger ein gerichtliches Mahnverfahren anstrengen.

Mahnbescheid

Der formularmäßige Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids leitet das gerichtliche Mahnverfahren nach deutschem Verfahrensrecht ein. Nachdem das Mahngericht geprüft hat, ob der Antrag formell richtig ist, erlässt es den Mahnbescheid und stellt ihn dem Schuldner zu. Der hat dann zwei Wochen Zeit, Widerspruch dagegen einzulegen.

Vollstreckungsbescheid

Legt der Schuldner nicht oder nicht rechtzeitig Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, erlässt das Mahngericht auf Antrag des Gläubigers einen Vollstreckungsbescheid. Hiergegen kann der Schuldner innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Tut er dies nicht, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und so zu einem Vollstreckungstitel, auf dessen Grundlage der Gläubiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergreifen kann.

Europäischer Zahlungsbefehl

Ein Europäischer Zahlungsbefehl kann im Rahmen des Europäischen Mahnverfahrens beantragt und erlassen werden. Er ist das Pendant zum Mahn- und Vollstreckungsbescheid im deutschen Mahnverfahren, jedoch per se als Vollstreckungstitel im gesamten EU-Ausland (mit Ausnahme von Dänemark) anerkannt.

Vollstreckungstitel

Ein Vollstreckungs- oder Schuldtitel ist eine rechtliche – zumeist gerichtliche – Anordnung zur Zahlung beziehungsweise Vornahme, Duldung oder Unterlassung einer bestimmten Handlung. Das Vorliegen eines Vollstreckungstitels ist die Voraussetzung dafür, dass die in ihm enthaltene Anordnung auch zwangsweise (beispielsweise durch einen Gerichtsvollzieher) durchgesetzt werden kann.

Zwangsvollstreckung

Sie dient dazu, (privat-)rechtliche Ansprüche mit Hilfe bestimmter staatlicher Zwangsmittel (Geld- oder Sachpfändung, Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung) zu befriedigen.