Analyse: Viele EU-Staaten schludern bei der Anwendung der Plattformregeln

Digital Services Coordinators sollen den DSA auf nationaler Ebene durchsetzen. Bürgerrechtler verweisen auf "erhebliche Herausforderungen" in mehreren Ländern.

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Schild mit Bundesadler auf goldenem Grund am Eingang der Bundesnetzagentur in Bonn.

Der deutsche Digital Services Coordinator ist bei der Bundesnetzagentur angesiedelt.

(Bild: Tobias Arhelger/Shutterstock.com)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Laut einer Untersuchung der Bürgerrechtsorganisation Civil Liberties Union for Europe (Liberties) läuft es bei der Umsetzung des Digital Services Act (DSA) in einigen EU-Ländern nicht rund. Besonders bei den Digital Services Coordinators (DSC) gebe es "erhebliche Herausforderungen für die Unabhängigkeit und Wirksamkeit dieser wichtigen Regulierungsbehörden".

Big-Tech-Plattformen wie Facebook, Instagram, TiktTok, YouTube oder X müssen laut dem DSA "systemische Risiken" ihrer Dienste begrenzen sowie die Blackbox ihrer Algorithmen öffnen. Das überwacht die EU-Kommission zusammen mit den DSC, die die Vorgaben aus dem Plattformgesetz auf nationaler Ebene durchsetzen sollen. In Deutschland wurde der DSC bei der Bundesnetzagentur eingerichtet.

Liberties hat in einer jetzt veröffentlichten Studie die DSA-Einhaltung in den EU-Mitgliedstaaten Deutschland, Bulgarien, Italien, Kroatien, Rumänien und Tschechien untersucht. Die Autoren konzentrierten sich dabei auf die Rolle der DSCs und ihre Unabhängigkeit. Da die Frist zum Bestellen der Koordinatoren am 17. Februar 2024 abgelaufen ist, sei die Zeit günstig für ein erstes Resümee nach einem Jahr.

Das fällt nicht rundherum positiv aus. DSCs würden im rechtlichen Rahmen der meisten untersuchten Länder zwar offiziell als unabhängig anerkannt, schreiben die Forscher. Deren finanzielle Unabhängigkeit sei aber nicht unbedingt garantiert. Zudem hätten die meisten der Staaten unzureichende Schutzmaßnahmen eingeführt, um politische Einflussnahme einzuschränken.

Es bestehe auch ein großer möglicher Einfluss des privaten Sektors auf die Koordinatoren, heißt es in der Analyse. So werde etwa der nahtlose Wechsel von Beamten zwischen Positionen im öffentlichen und privaten Sektor kaum unterbunden ("Drehtür-Effekt"). Ferner seien die Mechanismen für die öffentliche Rechenschaftspflicht und Transparenz der DSCs kaum einheitlich.

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Hierzulande fungiert die Bundesnetzagentur als zentrale Plattformaufsicht für Deutschland, seit das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) Mitte Mai – also verspätet – in Kraft getreten ist. Damit werde zwar ausdrücklich die Unabhängigkeit des DSC anerkannt, konstatieren die Verfasser.

Der Gesetzgeber habe auch festgeschrieben, dass der Koordinator autonom und frei von direktem oder indirektem Einfluss handeln können müsse. Der Europäische Gerichtshof habe die Bundesnetzagentur 2021 aber als nicht ausreichend unabhängig vom Bundeswirtschaftsministerium eingestuft. Obwohl Änderungen vorgenommen worden seien, um diese Mängel zu beheben, bleibe der DSC in eine Behörde eingebettet, "die administrativ von der Regierung überwacht wird".

Rumänien und Kroatien weisen laut der Untersuchung die stärksten rechtlichen Rahmenbedingungen auf. Am schlechtesten schneidet Tschechien ab: Dort sei der DSC zwar eine eigenständige Verwaltungsbehörde. Seine Unabhängigkeit werde aber nicht ausdrücklich als Leitwert auf höchster Rechtsebene anerkannt.

(vbr)