Fehlende Händlerinfo: Apple schmeißt Apps aus EU-App-Store raus
Der Digital Services Act verpflichtet Entwickler dazu, einen sogenannten Trader-Status zu hinterlegen. Die Frist ist in dieser Woche abgelaufen.
Der App Store auf dem iPhone: In der EU gelten neue Vorgaben für Entwickler.
(Bild: tre / Mac & i)
Apple hat damit begonnen, App-Anbieter in der EU abzuschalten, sofern diese nicht neuen Offenlegungsbedingungen in der Europäischen Union entsprechen. Eine entsprechende Drohung hatte der Konzern bereits im Januar ausgesprochen, nun wird sie umgesetzt. Dabei geht es um die Einhaltung neuer Vorgaben durch den Digital Services Act (DSA) der EU, mit denen Nutzer unter anderem leichter Anbieter von Software kontaktieren können sollen.
Die Löschung hat begonnen
Dazu müssen Entwickler oder Softwarevertriebe im App Store den sogenannten Trader-Status nachweisen. Der DSA gibt Gewerbetreibenden (beziehungsweise Händlern / Tradern) vor, dass diese auch auf Online-Handelsplattformen wie dem App Store ihre eigene Adresse samt Telefonnummer und E-Mail veröffentlichen müssen. Das tun bisher aber immer noch nicht alle App-Verkäufer. Apple schreibt dazu in seinem Entwicklersupport-Bereich, dass die Löschung begonnen habe. "Seit [dem 18. Februar] sind Apps ohne Trader-Status in der Europäischen Union (EU) aus dem App Store entfernt worden, bis der Trader-Status vorgelegt und von Apple überprüft werden kann."
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Immerhin heißt eine Entfernung aufgrund der DSA-Vorgaben aus dem App Store nicht, dass Anbieter auf alle Zeiten diese Vertriebsmöglichkeit verlieren. "Kontoinhaber oder Admins im Apple Developer Program müssen ihren [Trader-]Status in App Store Connect hinterlegen, um dem Digital Services Act zu entsprechen." Eine genaue Anleitung, wie dies zu erfolgen hat, publiziert Apple auf seiner Website. Die Warnung wurde bereits mehrfach ausgesprochen, entsprechend sollten Entwickler die Problematik eigentlich kennen. Sie gilt für den gesamten EU-Raum, obwohl Apple pro Land einen jeweils eigenen App Store betreibt.
Problem für Indie-Developer
Kleinere Devs besonders aus den USA reagierten mit Unverständnis auf die DSA-Vorgaben. Es gab sogar welche, die ankündigten, ihre Apps lieber aus den EU-App-Stores entfernen zu wollen, als ihre Privatadresse zu veröffentlichen, was notwendig wäre, wenn es an einer Geschäftsanschrift fehlt.
Andere Developer waren sich gar nicht sicher, ob sie überhaupt unter die "Trader"-Kategorie laut DSA fallen. Allerdings ist das relativ klar: Wenn eine Software mit Gewinnerzielungsabsicht entwickelt wird und der Anbieter umsatzsteuerpflichtig ist, ist er mit großer Sicherheit ein "Trader".
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(bsc)