Letzter US-Staat erwägt Recht auf Reparatur

US-Verbraucherschützer feiern einen Meilenstein: Mit Wisconsin hat der letzte US-Bundesstaat einen Antrag auf ein Recht auf Reparatur. Die Gegenlobby ist stark.

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Ein Mann hockt vor einem Kardanadapater und schraubt daran

Das Bild zeigt Wartungsarbeiten an einer kardanischen Kamera-Aufhängung der neuseeländischen Firma Shotover.

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Hersteller von Geräten sollen deren Eigentümer nicht daran hindern, die Geräte zu reparieren. Das ist die Grundidee hinter dem Recht auf Reparatur. Insbesondere Kfz-Hersteller versuchen, ihre Kunden in teure Vertragswerkstätten zu zwingen. Dagegen regt sich Widerstand. In den USA hat eine Handvoll Staaten bereits Gesetze verabschiedet, die Eigentümern Rechte verbriefen. In mehr als der Hälfte der Staaten liegen derzeit Gesetzesanträge in den Parlamenten auf dem Tisch, erstmals auch in New Mexico und Wisconsin. Auf Bundesebene gibt es einen neuen Anlauf.

Dank Demokraten-Abgeordneter in Wisconsin hat es nun in allen 50 US-Staaten zumindest einen Antrag im Parlament oder eine Volksabstimmung gegeben. Allerdings hat die Lobby der Hersteller, die sich gegen das Recht auf Reparatur stellen, deutlichen Vorsprung. In den meisten US-Staaten, in denen über die Gesetzesanträge bereits abgestimmt worden ist, konnten sie die Stärkung der Verbraucherrechte verhindern. In der Regel machen Sie den Abgeordneten weis, Reparierbarkeit oder Geheimniskrämerei über ihren inneren Aufbau würden Dinge weniger sicher machen - security by obscurity.

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Dennoch haben Colorado, Kalifornien, Maine, Massachusetts, Minnesota, New York und Oregon einschlägige Gesetze verabschiedet. Das gebe Abgeordneten in anderen US-Staaten Mut, ebenfalls ein Right to Repair einzuführen, schreibt die Initiative Repair.org. Ihre Gesetzesvorlage ist die Grundlage der meisten Gesetzesinitiativen.

Im Kern steht das Recht auf Zugang zu Reparaturanleitungen, Daten, Ersatzteilen und proprietären Werkzeugen zu angemessenen Preisen. Sowohl für Eigentümer als auch für unabhängige Werkstätten. Flankierend kommt ein Verbot von Digital Restriction Management (DRM) zur Verhinderung erfolgreicher Reparaturen hinzu. Im Detail unterscheiden sich die Gesetze der einzelnen Staaten deutlich. Maine und Massachusetts beispielsweise haben Gesetze, die gezielt das Recht auf Autoreparatur gewähren. Das ist nicht illegal, wie ein US-Bundesbezirksgericht jüngst entschieden hat.

Der Gesetzesantrag in Wisconsin bezieht sich derweil nur auf landwirtschaftliche Geräte. Enthalten ist eine Haftungsbefreiung für Hersteller bei Schäden nach Eigenreparatur. Üblich sind Mindestpreise, da sich der Aufwand des Herstellers bei Groschenware nicht rechnet, und Ausnahmen für ältere Geräte. Seit bald vier Jahren hat die US-Bundesbehörde FTC (Federal Trade Commission) dem US-Parlament geraten, ein schärferes Gesetz zu verabschieden. Geschehen ist das bislang nicht.

Für den Militärbereich liegt seit Dezember der Antrag auf ein Bundesgesetz vor, eingebracht von je einer Abgeordneten des Unterhauses und des Oberhauses, beide von der Partei der Demokraten. Ihnen geht es darum, dass die Militärs ihre Waffen und andere Ausrüstung selbst diagnostizieren und reparieren dürfen. Oft ist das in den Kaufverträgen untersagt, was absurden Aufwand, hohe Kosten, lange Verzögerungen und eingeschränkte Kampfkraft nach sich zieht.

Am Dienstag hat eine Gruppe Unterhausabgeordneter beider Parteien einen neuerlichen Antrag auf einen REPAIR Act (Right to Equitable and Professional Auto Industry Repair Act) eingebracht. Er soll festlegen, dass die von einem Kfz erzeugten Daten dem Eigentümer gehören, nicht dem Hersteller. Eigentümer und freie Werkstätten sollen das Recht auf Zugang zu den Daten und zu Reparaturwerkzeugen erhalten.

Die Herstellerlobby hat erkannt, dass die Sache Fahrt aufnimmt. Der irreführend als Alliance for Automotive Innovation bezeichnete Branchenverband ändert daher seine Taktik und schickt einen eigenen Gesetzesentwurf ins Rennen. Er heißt Safety as First Emphasis (SAFE) Repair Act. Enthalten sind unter anderem nachlaufende, regelmäßige Sicherheitskontrollen sowie Offenlegungspflichten beim Gebrauchtwagenverkauf. Den konkreten Text des SAFE Repair Act hat der Branchenverband bislang nicht veröffentlicht.

(ds)