Falk-Prozess: Showdown vor dem BGH

Vor dem Bundesgerichtshof hat am Dienstag die Revisionsverhandlung im Fall des früheren Internet-Unternehmers Alexander Falk begonnen. Das Landgericht Hamburg hatte Falk 2008 zu vier Jahren Haft wegen versuchten Betruges verurteilt.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Dienstag die Revisionsverhandlung im Fall des Verlagserben und früheren Internet-Unternehmers Alexander Falk begonnen. Das Landgericht Hamburg hatte Falk im Jahr 2008 zu vier Jahren Haft wegen versuchten Betrugs in Tateinheit mit unrichtiger Darstellung und Beihilfe zur unrichtigen Darstellung der Verhältnisse einer Kapitalgesellschaft verurteilt. Falk und vier ebenfalls verurteilte Ex-Manager seiner Unternehmen hatten nach Überzeugung des Gerichts auf der Höhe des Internetbooms Ende 2000 den Wert des Unternehmens Ision AG durch Scheingeschäfte geschönt und bei dem mehrheitlichen Verkauf an die britische Gesellschaft Energis plc einen überzogenen Preis kassiert.

Falk war damals Verwaltungsratsvorsitzender des Schweizer Unternehmens Distefora Holding AG, das einen 75-prozentigen Anteil an der von Falk im Jahr 1998 gekauften Ision besaß. Zu seinen besten Zeiten beschäftigte das in Hamburg und Kiel ansässige Unternehmen 800 Mitarbeiter und erzielte mit Internet-Dienstleistungen einen Jahresumsatz von knapp 100 Millionen Euro. Im März 2000 brachte Falk Ision an die Börse, im Dezember verkaufte er den Distefora-Anteil an die Briten. Für die Übertragung der Geschäftsanteile der Ision AG an Energis plc. wurde eine Barzahlung von rund 210 Millionen Euro an die Distefora Holding AG sowie die Übertragung von 62 Millionen neuer Energis-Aktien mit einem Bezugspreis von 552 Millionen Euro vereinbart. Der Gesamtkaufpreis für die Ision-Aktien betrug danach nominal 762 Millionen Euro.

Nach Auffassung des Landgerichts Hamburg hatten Falk und seine Manager aber im Vorfeld des Geschäfts die Umsatz- und Ertragszahlen durch Verbuchung von Scheinrechnungen gezielt manipuliert, um die späteren Käufer der Geschäftsanteile über die tatsächliche wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu täuschen. Im Raum steht ein angeblicher Schaden von mindestens 30 Millionen Euro – allerdings sah sich das Landgericht Hamburg außerstande, einen objektiven Verkehrswert für das Ision-Aktienpaket zum Zeitpunkt des Verkaufs zu bestimmen. Mangels Feststellungen zum Eintritt eines Schadens bei Energis wurden die Angeklagten deshalb nur wegen versuchten Betruges respektive der Teilnahme daran verurteilt.

Gegen das Urteil legten sowohl Falk und die vier Ex-Manager als auch die Staatsanwaltschaft Revision ein. Letztere hatte im Verfahren vor dem Landgericht fünf Jahre und neun Monate Haft für Falk gefordert und zudem beantragt, die durch die Straftaten erzielten Gewinne bei den Angeklagten oder diesen nahe stehenden Personen abzuschöpfen. Das Landgericht Hamburg lehnte dies aber ab, weil es die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sah. Die Verurteilten stützen ihren Revisionsantrag auf Verfahrens- und Sachrügen. Die inzwischen insolvente britische Energis fordert unterdessen die komplette Kaufsumme für Ision samt Zinsen von Falk zurück, der wegen der Sache fast zwei Jahre in Untersuchungshaft gesessen hatte. (pmz)