Netzbetreiber EAM bleibt Solarvergütung schuldig

Für die Einspeisungen aus Solaranlangen müssen Netzbetreiber monatlich Abschläge auf die zu erwartende Vergütung zahlen. Doch das klappt nicht immer.

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Lesezeit: 5 Min.
Von
  • Tim Gerber
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Dies ist ein Beitrag aus unserer Magazin-Rubrik Vorsicht, Kunde!, der erstmals am 29.5.2025 in c't 12/2025 erschienen ist.

Marco H. ließ im Sommer 2023 auf dem Dach seines Einfamilienhauses in Nordhessen eine Solaranlage mit einer Maximalleistung (Peak) von knapp 9 Kilowattstunden installieren. Am 7. August bestätigte ihm der zuständige Netzbetreiber, die EAM Netz GmbH mit Sitz in Kassel, dass seine Anlage vom Installationsbetrieb angemeldet worden sei. Die weitere Bearbeitung werde aber mindestens sechs Wochen dauern. Das läge "an der beispiellos hohen Zahl an Neuanmeldungen von EEG-Anlagen" im Netz der EAM, hieß es.

Mit E-Mail vom 20. September 2023 forderte EAM ein Formular sowie Angaben zum genauen Standort der Anlage an. In das Formular trug Marco H. wie vorgesehen seine Bankdaten sowie seine Steuernummer ein und sandte es zusammen mit den gewünschten Lageplänen am 2. Oktober per E-Mail an das Unternehmen. Am 11. November erhielt er per E-Mail eine auf den 5. Oktober datierte Einspeisezusage für seine Anlage. Und am 2. Dezember erhielt er die Bestätigung, dass der Installateur die Inbetriebsetzung seiner Anlage gemeldet habe. Auch diese E-Mail enthielt den Textbaustein, dass die Bearbeitung aufgrund der "beispiellos hohen Zahl" an Anmeldungen etwas länger dauern werde.

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Es dauerte noch bis zum 8. Februar 2024, bis Marco H. die Inbetriebnahme seiner Anlage zum 12. Dezember des Vorjahres von EAM bestätigt und die Zahlung einer Einspeisevergütung in Aussicht gestellt wurde. Der monatliche Abschlag darauf in Höhe von 38 Euro solle künftig an jedem 15. eines Monats auf sein Konto gezahlt werden. Seine Bankverbindung und Steuernummer waren auf der Bestätigung richtig wiedergegeben.

Aber Geld kam keines an. Deshalb bat Marco H. am 15. August 2024 per E-Mail das Energieunternehmen um Überprüfung des Vorganges und übermittelte sicherheitshalber das bereits im Vorjahr eingereichte Formular noch einmal. Einen guten Monat später, am 19. September 2024, bestätigte EAM, dass die Daten des Kunden im System hinterlegt worden seien. Die Abschlagszahlungen würden nun auf das von ihm angegebene Bankkonto erfolgen.

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Geld kam aber immer noch nicht an. Immerhin kam Mitte Januar 2025 eine Abrechnung über die Einspeiseleistung der Solaranlage. Ihr zufolge hatten sich die Ausstände für den mit seiner Anlage eingespeisten Strom inzwischen auf über 500 Eure summiert. Aber in den folgenden Wochen erfolgte weder eine Auszahlung des errechneten Guthabens noch die jeweils zur Monatsmitte fälligen Abschläge von 38 Euro.

Nun schon deutlich verärgert schrieb Marco H. am 31. März erneut an EAM und forderte ultimativ zur Zahlung der ausstehenden Beträge binnen 14 Tagen auf. Doch auch nach über fünf Wochen war noch immer kein Geld auf seinem Konto und eine Antwort auf seine Beschwerde war ebenfalls ausgeblieben.

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