DMA: Alphabet stellt EU-Kommission nicht zufrieden
Die Aufsichtsbehörde für den Digital Markets Act sieht wettbewerbsbehinderndes Verhalten bei Google Play und Google Search.
(Bild: Google/Daniel AJ Sokolov)
Googles Suchmaschine bevorzugt im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) andere Google-Dienste weiterhin gegenüber Dritten. Googles Play Store stört den Wettbewerb durch hohe Gebühren für App-Anbieter sowie Behinderung alternativer App-Stores. Diese Vorwürfe erhebt die EU-Kommission gegenüber Google-Eigentümer Alphabet nach einer Prüfung im Rahmen des Digital Markets Act (DMA).
Noch ist die EU-Kommission bei der Durchsetzung des DMA im Verfahren gegen Alphabet nicht am Ende. Am Mittwoch aber hat sie ihre vorläufigen Feststellungen zu ihrer Auffassung nach wettbewerbsbehinderndem Verhalten bei Google Search und Google Play an den Konzern übermittelt. Darauf kann er reagieren. Vermag die Replik nicht zu überzeugen, droht Alphabet eine Verfügung, seine Angebote zumindest im EWR an die rechtlichen Anforderungen anzupassen.
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Bei der Suchmaschine stellt die EU-Kommission als Aufsichtsbehörde für den DMA fest, dass Alphabet seine eigenen Dienste gegenüber Wettbewerbern bevorzuge. Dazu gehörten etwa Google Shopping, Hotelbuchungen oder Verkehrsservices. Insbesondere die prominente Darstellung vor anderen Suchergebnissen ist aus Sicht der EU-Kommission problematisch.
Beim Google Play Store für Android werfen die DMA-Aufseher Alphabet vor, dass Alphabet Konkurrenz behindere, indem es etwa von Entwicklern zu hohe Gebühren verlange und den Wettbewerb durch Drittanbieter-App-Stores unzulässig behindere. Das beschränke unzulässig die freie Wahl für Endanwender.
Heikles transatlantisches Politikum
"Unser Hauptfokus liegt darauf, eine Kultur der Compliance mit dem Digital Markets Act zu erreichen", sagt Binnenmarkt-Kommissarin Teresa Ribera. Verfahren wegen Nichterfüllung der Vorschriften seien nur für den Fall gedacht, dass Gespräche mit dem jeweiligen Unternehmen nicht erfolgreich abgeschlossen werden könnten. Alphabet hat bereits Anpassungen vorgenommen, um seine als Gatekeeper eingestuften Produkte dem DMA entsprechend aufzustellen – die bisherigen Bemühungen reichen der Kommission aber nicht.
Ohne es auszusprechen, unternimmt die EU-Kommission bei den Schritten gegen Alphabet und gegen Apple eine politische Gratwanderung. "Beide Praktiken beeinflussen europäische und nichteuropäische Unternehmen, die auf Google Search und Google Play angewiesen sind, um ihre Nutzer in der EU zu erreichen", so die EU-Kommissionsvizepräsidentin Henna Virkkunen. Der Adressat dieser Botschaft sitzt in Washington: Donald Trump lässt derzeit prüfen, ob EU-Regeln US-Unternehmen unzulässig behindern würden. Erst vor wenigen Tagen haben US-Firmen einen Brief an die Trump-Administration geschickt, um den DMA – anders als Datenschutzgrundverordnung und Digital Services Act – als auch US-Unternehmen schützend zu loben.
Für Verena Pausder vom deutschen Startup-Verband ist der heutige Schritt ein guter: "Genau diese entschlossene EU brauchen wir. Gegen unlautere Praktiken von Big Tech müssen wir uns wehren." Es dürfe nicht sein, so Pausder, "dass große Plattformen unsere Start-ups mit unfairen Methoden ausbremsen und ihnen den Marktzugang erschweren." Auch der Hotelverband Deutschland begrüßte die Ergebnisse der Kommissionsprüfung: "Es ist ermutigend, zu sehen, dass die EU-Kommission an ihrer konsequenten Linie für mehr Wettbewerb auf Online-Portalmärkten festhält", sagte Otto Lindner. Der EU-Verbraucherschutz-Dachverband BEUC sparte nicht an einem kleinen Seitenhieb auf die Aufsichtsbehörde: Die Entscheidung sei eine, so Augustin Reyna, "die wir schon im vergangenen Jahr erwartet haben, und Googles Verhalten kann Verbraucher davon abgehalten haben, bessere Angebote außerhalb dessen Dienste wahrzunehmen."
(ds)