Druck von Kartellamt: Google öffnet Android-Infotainment für Dritte

Google hat sich auf Drängen des Bundeskartellamts dazu bereiterklärt, die Auflagen für die Nutzung im Auto-Infotainment zu verändern.

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Google-Bürogebäude mit Glasfront

(Bild: achinthamb/Shutterstock.com)

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Von
  • Andreas Floemer
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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Bisher gibt es Google-Maps oder den Play-Store im Auto-Infotainment nur im Paket mit weiteren Diensten. Jetzt hat das Bundeskartellamt den US-Konzern dazu verpflichtet, auch Konkurrenzprodukte zuzulassen.

Google hat sich auf Drängen des Bundeskartellamts dazu bereiterklärt, die Bedingungen für die Nutzung seiner Dienste im Auto zu verändern. Der US-Konzern erlaubt es Autobauern künftig, nur einzelne Komponenten der sogenannten "Google Automotive Services" (GAS), zu denen Google Maps, der Google-Play-Store und der Google Assistant gehören, auch separat zu lizenzieren. Bislang waren die Dienste nur als Paket lizenzierbar.

Laut Bundeskartellamt können Autobauer damit nun ihr Infotainment flexibler gestalten und anstelle des Google Assistant etwa auf Amazons Alexa setzen, oder statt Google Maps beispielsweise Mapbox, Here, oder OpenStreetMap wählen.

"Fahrzeughersteller können künftig zwischen Diensten verschiedener Anbieter frei wählen und diese entsprechend dem Kundenbedarf kombinieren", sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. Diese neue Regelung biete Chancen für alternative Anbieter, sodass sie beispielsweise gemeinsam mit Fahrzeugherstellern neue Lösungen für das Infotainment in Fahrzeugen entwickeln könnten.

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Fraglich ist indes, ob Autohersteller überhaupt Interesse daran haben, Komponenten verschiedener Anbieter einkaufen zu wollen, oder ob das Google-Dienste-Paket nicht praktischer für sie ist. Für Autobauer bietet die neue Regelung dennoch mehr Gestaltungsfreiheit.

Ein weiterer Bestandteil der Öffnung der Google-Dienste ist die Aufhebung "restriktiver vertraglicher Gestaltungen", mit denen Anreize zur Nutzung von Google-Diensten geschaffen wurden, heißt es. Überdies verpflichtet sich Google, erforderliche Voraussetzungen für die Interoperabilität mit Diensten anderer Anbieter zu schaffen.

Eine weitere Änderung betrifft Googles Kartendienst speziell für Firmenkunden wie Logistikdienstleister oder Lieferdienste: Bislang erlaubte Googles Kartenplattform nur eine eingeschränkte Kombination der verschiedenen Maps-Dienste mit Diensten anderer Anbieter.

Diese Beschränkungen seien nun "zugunsten einer größeren Flexibilität und Auswahl für die Kundinnen und Kunden aufgehoben", sagte Mundt. Damit hätten Unternehmen die Möglichkeit, günstigere Dienste in ihre Apps zu integrieren und eigene Alternativen zu entwickeln.

Die Zugeständnisse Googles sind nicht auf Deutschland beschränkt. Wegen der EU-weit einheitlichen Zulassungsbedingungen gelten die neuen Regelungen auch für den gesamten europäischen Markt.

Bezogen auf die Änderungen der Google-Maps-Plattform gelten die neuen Regelungen für alle Lizenznehmer von Google-Maps-Diensten, die eine Rechnungsadresse im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verwenden.

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(afl)