EU-Kommission: TikTok bricht DSA-Vorgaben bei Anzeigen

Die EU-Kommission wirft der populären Kurzvideoplattform TikTok vor, einer wichtigen Vorgabe aus dem Digital Services Act für Werbung nicht nachzukommen.

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Tiktok-App auf Smartphone

(Bild: Primakov/Shutterstock.com)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

TikTok-Betreiber Bytedance hält sich nach Auffassung der Europäischen Kommission nicht an Vorschriften zur Anzeigentransparenz. Die Kommission hat Bytedance laut eigenen Aussagen mitgeteilt, dass sich die Firma nach aktuellem Ergebnis nicht an die entsprechenden Vorschriften des Digital Services Act (DSA) halte. Der DSA sieht unter anderem vor, dass besonders große Plattformen wie TikTok öffentlich einsehbare Verzeichnisse über Anzeigen und diejenigen vorhalten müssen, die diese schalten.

Die Plattform stelle dabei nicht alle notwendigen Informationen zu Anzeigen-Zielgruppen und denjenigen, die die Anzeigen schalten, zur Verfügung, erläutert die EU-Kommission. Außerdem sei die Durchsuchbarkeit eingeschränkt, habe die Aufsichtsbehörde nach Analyse interner Dokumente, dem Testen entsprechender Tools und Experteninterviews festgestellt.

"Transparenz bei Onlineanzeigen – wer sie bezahlt und wie das Publikum gezielt angesprochen wird – ist essenziell, um das öffentliche Interesse zu gewährleisten", sagt Henna Virkkunen, für Digitales zuständige Vizepräsidentin der EU-Kommission. "Ob wir die Integrität demokratischer Wahlen verteidigen, die öffentliche Gesundheit schützen oder Verbraucher vor Betrugsanzeigen schützen, die Bürger haben ein Recht zu wissen, wer hinter den Botschaften steht, die sie sehen."

Damit spricht Virkkunen unter anderem ein Problem an, das in den vergangenen Monaten für große öffentliche Debatten sorgte: Immer wieder wurde die Vermutung geäußert, dass Anzeigenkampagnen auf TikTok in Wahlkämpfen von ausländischen Akteuren gesteuert sein könnten. Zur Identifikation solcher Einflussnahmeversuche ist das Anzeigenregister eine wichtige Quelle für Forscherinnen und Forscher, aber auch die Behörden.

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Bei den Vorwürfen wegen fehlender Anzeigentransparenz handelt es sich nur um einen Ausschnitt der Verfahren, die die EU-Kommission als zuständige Stelle für die besonders großen Anbieter gegen TikTok seit Februar 2024 führt. Zu dem nun bekannt gegebenen vorläufigen Untersuchungsergebnis kann sich die Firma offiziell äußern. Sollten die Bedenken der EU-Kommission dabei nicht ausgeräumt werden, kann diese zum einen Strafen verhängen, zum anderen aber auch Änderungen erzwingen. Im Gespräch bleiben Kommission und Bytedance unterdessen weiterhin auch jenseits der Rechtsdurchsetzung: Erst vergangene Woche traf sich Kommissionsvizepräsidentin Henna Virkkunen in Brüssel mit dem TikTok-CEO Shou Chew.

(mki)