Raubkopien für KI-Training: Meta bekommt recht, die Klagenden einen Rüffel
Für das KI-Training hat Meta Schattenbibliotheken heruntergeladen. Trotzdem sind die Autoren und Autorinnen vor Gericht gescheitert – wegen mehrerer Fehler.
(Bild: Tada Images/Shutterstock.com)
Ein Gericht im US-Bundesstaat Kalifornien hat dem Facebook-Mutterkonzern Meta im Rechtsstreit mit 13 namhaften Autoren und Autorinnen über die Frage der Zulässigkeit von KI-Training an urheberrechtlich geschützten Büchern recht gegeben. Es ist bereits der zweite Sieg für ein KI-Unternehmen in einem derartigen Fall innerhalb weniger Tage.
Der zuständige Richter Vince Chhabria hat seine Begründung genutzt, um ausführlich darzulegen, warum das Urteil im konkreten Fall nicht anders hätte aussehen können. Verantwortlich ist demnach die "halbherzige" Argumentationsführung der Klagenden, die falsch vorgegangen seien. Das Urteil bedeute explizit nicht, dass das Vorgehen von Meta rechtmäßig gewesen sei.
Rüffel für die Klagenden
In dem unter anderem von Sarah Silverman, Ta-Nehisi Coates und Junot Díaz angestrengten Verfahren (Az.: 23-cv-03417-VC) ging es um den Vorwurf, dass Meta für das Training der KI-Modelle Llama unter anderem Daten von LibGen genutzt hat. Diese Schattenbibliothek gewährt kostenfreien Zugriff auf urheberrechtlich geschützte Literatur – in Deutschland wird der Zugriff darauf per DNS-Sperre blockiert. Vor Gericht hatte Meta dann unter anderem eingestanden, dass die Bücher per BitTorrent beschafft worden waren. Sie seien aber nicht geteilt worden. Meta-Chef Mark Zuckerberg persönlich hat demnach die Nutzung der Werke auf diese Art und Weise erlaubt.
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Trotzdem hat der Richter Meta nun recht gegeben. Er erklärt, dass die Klagenden lediglich darauf Bezug genommen hätten, dass die mit ihren Werken trainierte Llama-KI kurze Auszüge daraus reproduzieren könne und das unerlaubte Training ihre Möglichkeit geschmälert habe, ihre Werke selbst dafür zu lizenzieren. Beide Argumente weist er zurück. Einerseits könne die KI nicht so viel Text reproduzieren, "dass es von Belang ist". Anderersseits hätten die Klagenden kein Recht auf einen Markt für die Lizenzierung ihrer Werke. Weil sie sich aber auf diese beiden Argumente fokussiert hätten, bliebe dem Gericht keine Wahl, als gegen sie zu entscheiden.
Direkt nach diesen Ausführungen schreibt der Richter aber, mit welchem Argument die Klagenden potenziell hätten erfolgreich sein können. Hätten sie erklärt, dass Meta ihre Werke kopiert habe, um den Markt mit ähnlichen Büchern zu fluten und zu übersättigen, dann hätte er ihnen womöglich recht gegeben. Darauf seien sie aber so gut wie gar nicht eingegangen und mögliche Beweise dafür hätten sie auch nicht vorgelegt. Die Folgen des Urteils seien deshalb begrenzt. Das Urteil erfolgt nur einen Tag nach einem Teilsieg von Anthropic in einem ähnlichen Fall.
(mho)