DSA: EU-Gericht kippt pro forma Aufsichtsgebühren für große Online-Plattformen
Die EU-Kommission beteiligt Facebook & Co. an der finanziellen Last ihrer eigenen Aufsicht nach dem DSA. Meta und TikTok wehrten sich – müssen aber doch zahlen.
(Bild: Maxim Studio/Shutterstock.com)
Die Social-Media-Riesen Meta und TikTok können mit ihrer Klage gegen die EU wegen einer Abgabe, mit der die EU-Kommission die Durchsetzung des Digital Services Act (DSA) finanzieren will, zumindest einen teilweisen Erfolg feiern. Das Gericht der EU (EuG) hat mit zwei am Mittwoch verkündeten Urteilen die Beschlüsse der Brüsseler Regierungsinstitution zum Festlegen der auf Facebook, Instagram und TikTok anwendbaren Aufsichtsgebühr aus formalen Gründen für nichtig erklärt. Die Betreiber der sozialen Netzwerke müssen aber trotzdem ihre Beiträge zunächst für 2023 zahlen: Die Luxemburger Richter haben beschlossen, dass die gekippten Durchführungsbeschlüsse für einen vorübergehenden Zeitraum weiter wirken.
Der DSA schreibt vor, dass sehr große Online-Plattformen mit über 45 Millionen jährlichen EU-Nutzern, sogenannte VLOPs, eine jährliche Gebühr an die Kommission zahlen müssen. Dieses Geld soll die Kosten für die Überwachung und Kontrolle der digitalen Dienste decken. Die maximale Summe dafür gaben die EU-Gesetzgeber vor: Sie beträgt bis zu 0,05 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes der betroffenen Unternehmen.
Die Exekutivinstanz berechnete die genaue Höhe der Gebühren dann anhand der monatlichen Nutzerzahlen. Dazu verwendete sie eine spezielle Formel. Allerdings hätte diese Methode in einer speziellen Verordnung und nicht nur in den Gebührenbescheiden selbst festgelegt werden müssen, entschied das EuG kürzlich in seinen Entscheidungen in den Rechtssachen T-55/24 und T-58/24. Die Kommission habe damit gegen die Regeln des DSA verstoßen. Zugleich gaben die Richter der Regierungseinrichtung aber bis zu 12 Monate Zeit, ihren Formfehler auszubessern, die Rechenmethode korrekt festzulegen und neue Gebührenbescheide zu erstellen.
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Meta soll 11 Millionen zahlen für 2024
Gegen die EuG-Beschlüsse können beide Parteien innerhalb von zwei Monaten und zehn Tagen nach ihrer Zustellung Rechtsmittel einlegen. Darüber würde dann der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden.
Die Brüsseler Regierungsinstitution benötigt nach eigenen Angaben allein 2024 rund 45 Millionen Euro, um mithilfe von 150 Mitarbeitern zu kontrollieren, ob und wie VLOPs wie auch YouTube auf DSA-Basis gegen illegale und schädliche Inhalte vorgehen. Das Gesetz über digitale Dienste sieht generell vor, dass solche Betreiber über Gebühren an der finanziellen Last ihrer eigenen Kontrolle nach dem Verursacherprinzip beteiligt werden. Die Facebook- und Instagram-Mutter Meta ging bislang davon aus, für 2024 mit 11 Millionen Euro zur Kasse gebeten zu werden.
Amazon und Zalando reichten umfassendere Klagen gegen den DSA ein. Sie wollen gar nicht als VLOPs eingestuft werden. Die Klage von Zalando wies das EuG vorige Woche ab. Der Online-Händler muss demnach systemische Risiken nach dem DSA reduzieren, hat aber Berufung angekündigt.
(mho)