Apple: Digitalgesetz DMA der EU gehört abgeschafft
Der Digital Markets Act zwingt Apple unter anderem, iPhone und iPad zu öffnen – und reguliert den Konzern bis ins Detail. Das will Apple nicht länger hinnehmen.
Europa-Flagge und ein iPhone mit Apple-Logo: Streit brodelt seit Jahren.
(Bild: daily_creativity / Shutterstock.com)
Dass Apple ein Problem mit dem Digital Markets Act (DMA) der Europäischen Union hat, mit dem Technikkonzerne bis ins Detail reguliert werden sollen, ist weitläufig bekannt. Zuletzt hatte sich Greg Joswiak, weltweiter Marketingboss des iPhone-Konzerns, äußerst kritisch geäußert: Das Hineinregieren in Apples Produkte will der Konzern nicht länger hinnehmen, die EU nehme den Produkten "die Magie". Nun fordert Apple erstmals gar die vollständige Abschaffung des DMA, heißt es in einer Stellungnahme gegenüber der EU-Kommission, die der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Der DMA fördere nicht den Wettbewerb, sondern "nur neue Schwachstellen".
Angeblich "fatale Folgen" durch den DMA
In einer Stellungnahme des iPhone-Konzerns an die EU-Kommission im Zuge des "DMA-Review", mit dem das Regulierungsverfahren überprüft werden soll, heißt es, das EU-weit geltende Gesetz habe "fatale Folgen" und müsse aufgehoben werden. "Die Europäische Kommission hat den DMA dazu genutzt, um eine kompliziertere, weniger vertrauenswürdige Praxis zu schaffen, die unseren Nutzern völlig neue Gefahren bringt", schreibt das Unternehmen in der 25 Seiten langen Stellungnahme.
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Die Kommission habe "Betrügern und Malware Tür und Tor geöffnet" und durch die erzwungene Öffnung für alternative App-Marketplaces und andere neue Vertriebswege "neue Kategorien von Apps auf das iPhone gebracht – wie Pornografie oder Glücksspiel –, die Apple nie zugelassen hat und die Kinder neuen Risiken aussetzen". Allerdings ist es bislang äußerst schwierig, derlei Alternativen zum App-Store auf die Geräte zu bringen. Große Läden wie der Epic Games Store haben vergleichsweise geringe Installationszahlen.
Apple: Samsung wird nicht reguliert
Apple sieht auch mangelnde Gerechtigkeit in der Regulierungspraxis. So sei Samsung im Gegensatz zu Apple nicht als sogenannter Gatekeeper eingestuft worden, obwohl der südkoreanische Konzern in Europa Marktführer bei Smartphones sei. Zudem habe sich die EU-Kommission bei ihren Durchsetzungsmaßnahmen fast ausschließlich auf Apple konzentriert. Der iPhone-Konzern sei fünfmal von der Kommission ins Visier genommen worden – "mehr als alle anderen Unternehmen zusammen".
Entscheidungen gegen Apple seien zu dem "viel schneller" vorgenommen worden. "Die Untersuchungen anderer Gatekeeper [Apple meint hier etwa Google, Anm. d. Red.] kommen nur schleppend voran, während die Kommission ihre Kampagne zur Neugestaltung des iPhones vorantreibt." In der Strafe von 500 Millionen Euro, die die EU-Kommission im April verhängt hatte, sieht Apple eine "beispiellose Geldstrafe wegen angeblicher Nichteinhaltung einer gesetzlichen Bestimmung". Apple hat nach Ansicht der EU-Kommission App-Entwickler daran gehindert, Nutzer auf alternative und möglicherweise günstigere Angebote außerhalb des Apple App Store hinzuweisen.
Funktionen, die nicht in der EU freigeschaltet werden
Schließlich schreibt Apple, die möglichen Strafen hätten den Konzern veranlasst, bestimmte iPhone-Funktionen im EU-Raum zunächst nicht einzuführen. Das betrifft zuletzt die Live-Übersetzungsfunktion der neuen AirPods 3. Bei der Öffnung des Systems für Kopfhörer anderer Hersteller müsse unbedingt vermieden werden, dass diese die Inhalte der Gespräche auswerten können.
Teams von Apple arbeiten demnach derzeit an technischen Lösungen, um sicherzustellen, dass Inhalte auch nicht an andere Unternehmen oder Entwickler weitergegeben werden können. Solange das nicht möglich ist, soll die Live-Übersetzungsfunktion nicht freigegeben werden. Andere Features wie das iPhone-Mirroring, das Apple zuletzt noch einmal verbessert hatte, sind ebenfalls nicht für EU-Bürger verfügbar, weil Apple offenbar fürchtet, Third-Party-Anbietern zwangsweisen Fernsteuerungszugriff aufs iPhone geben zu müssen.
Apple hat auf seiner Website eine Zusammenfassung seiner Ansichten zum DMA publiziert.
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(bsc)