EU-Kartellverfahren: Keine Microsoft-Technik unter Open-Source-Lizenzen

Die Redmonder wollen nicht zulassen, dass Software-Code, in dem die von der EU-Kommission zur Offenlegung geforderten Microsoft-Protokolle angewendet werden, unter einer quelloffenen Lizenz veröffentlicht wird.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 184 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.

Microsoft hat nun in einer Mitteilung die bereits in Berichten angedeuteten Zugeständnisse zur Offenlegung von Schnittstelleninformationen für die Serverkommunikation bestätigt. Darin heißt es, "Microsoft bietet Entwicklern neue Wege an, um Software-Code zu vertreiben, bei dem Microsoft-Technik und Open-Source-Code verwendet wird. Dabei sollte gewährleistet sein, dass Microsoft-Technik einer gesonderten Lizenzvereinbarung unterliegt".

Microsoft-Jurist Brad Smith begründet diesen Vorschlag damit, dass so das geistige Eigentum des Konzerns geschützt werde und gleichzeitig die Möglichkeit geboten werde, mit Open-Source-Entwicklern zusammenzuarbeiten. Bisher habe es in diesem Punkt noch keine Einigung mit der EU-Kommission gegeben, also ob gar Open-Source-Entwickler Code zugänglich machen könnten, der Microsoft-Technik enthalte. Doch sei man in Redmond zuversichtlich, dass die EU-Kommission im Sinne Microsofts handeln werde. Das wiederum wäre nicht im Sinne der Open-Source-Gemeinde, wie auch EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes festgestellt hat.

"Microsoft vertrat die Auffassung, dass der von Empfängern der Interoperabilitätsangaben entwickelte Softwarequellcode, mit dem die Microsoft-Protokolle umgesetzt werden, nicht unter einer so genannten quelloffenen Lizenz veröffentlicht werden dürften", teilt die EU mit. Die Kommission fordert aber, dass dies für Protokolle möglich sein sollte, die keine Innovationen umfassen. "Die Kommission wird gewährleisten, dass dies unverzüglich nach einem befürwortenden Urteil des Gerichtshofes erster Instanz der Fall sein wird."

Die weiteren Vorschläge des Softwarekonzerns betreffen die beiden Kategorien "Workgroup Server Protocol Program" und "Windows XP Home Edition / Professional N". Bei den Kommunikationsprotollen erweitert Microsoft sein Lizenzprogramm auf bisher nicht berücksichtigte geografische Regionen. Eine überarbeitete Preis-Struktur bei den Lizenzen für die Protokolle soll den unterschiedlichen 40 Protokoll-Kategorien gerecht werden. Einige sollen, wie am gestrigen Montag bereits bekannt geworden ist, nun teilweise ohne Lizenzgebühren herausgegeben werden.

Microsoft verweist darauf, dass der Konzern sich bereits mit der EU-Kommission darauf geeinigt habe, das den Kartellauflagen entsprechende Windows Edition N zu nennen. Weitere Maßnahmen, um den Forderungen der Kommission gerecht zu werden, sind die Ausweisung einiger Dateitypen in der Windows-Registry als "requested by RealNetworks". Weiter ist ein "Media Pack" geplant, in dem alle Anwendungen enthalten sind, die nicht Bestandteil der "Edition N", aber von bisherigen XP-Versionen waren. Künftig werde es keine Musik-Samples mehr im Ordner "Meine Musik" geben und der Zugang zum Windows Movie Maker beseitigt.

Im Mai hatte die EU-Kommission Microsoft ein Ultimatum bis zum Ende des Monats gesetzt, um Vorschläge zu machen, wie der Konzern den am 24. März 2004 erteilten Auflagen gerecht werden wolle. Seinerzeit hatte die EU-Kommission den Softwarekonzern wegen Marktmissbrauchs mit einem Rekord-Bußgeld von 497,2 Millionen Euro belegt und zudem die Veröffentlichung der Schnittstellenspezifikationen für die Server-Kommunikation und die Bereitstellung einer Windows-Version ohne integrierten Medienplayer verfügt.

Über den Beschluss der Wettbewerbshüter steht zwar noch das von Microsoft angestrengte Hauptsacheverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof erster Instanz an, die verhängten Auflagen jedoch hatte der Präsident des EU-Gerichts bestätigt. Microsoft scheiterte mit einem Antrag, die Sanktionen bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren auszusetzen. (anw)