Bundestag verabschiedet Gesetz gegen Telefon-Abzocke

Rot-Grün will den Kundenschutz bei der Telekommunikation verbessern, doch Verbänden und der Opposition geht der Vorstoß zu weit. Geplante Überwachungsentschädigungen liegen auf Eis.

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Mit rot-grüner Mehrheit hat der Bundestag am heutigen Freitag ein umfassendes Regulierungspaket zur Verbesserung des Kundenschutzes in der Telekommunikation verabschiedet. Das Gesetz "zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften" will die Transparenz bei angeforderten Premium-Diensten und beim Telefonieren erhöhen und setzt auf diverse Warnhinweise zur Kostenkontrolle. "Wir haben einen guten Ausgleich zwischen Verbraucher- und Wirtschaftsinteressen hinbekommen", lobt Hubertus Heil, telekommunikationspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, das vorläufige Endergebnis des mehrfach überarbeiteten Rahmenwerks.

Die Opposition ist dagegen der Ansicht, dass die Vorschriften über das Ziel hinausschießen und die florierende Branche in ein zu enges Korsett zwängen. Sowohl die Union als auch die FDP stimmten daher gegen das Gesetz. Sie folgten damit den Eingaben mehrerer Verbände wie dem VATM oder dem Bitkom, die eine Belastung der betroffenen Unternehmen mit Kosten in Millionenhöhe bei wenig positiven Effekten für die Verbraucher befürchten. Auf eine Debatte verzichteten die Abgeordneten trotz der konträren Ansichten -- die Reden wurden zu Protokoll gegeben.

Das Gesetz, dessen Wurzeln in einem Verordnungsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums liegen, sieht eine Reihe von Schutzinstrumenten für Verbraucher vor. So sollen die Anbieter die Endkunden über die Kosten von Mehrwertdiensten umfassend unterrichten müssen. Ein Warnhinweis wird nach dem jetzigen Stand etwa Pflicht, wenn bei Abonnements mehr als 20 Euro im Monat fällig werden. Für neue Dienste steht ein Limit von 2 Euro pro Minute im Raum. Die Preishöchstgrenze für Mehrwertdienste im Mobilfunk wird dagegen auf 3 Euro angehoben. Preisansagen sind nicht nur bei Premiumdiensten sowie Auskunftsdiensten über 2 Euro zu schalten, sondern bei allen "Call by Call"-Gesprächen. SMS-Dienste ab 1 Euro soll der Besteller zusätzlich vor der Entgeltpflicht im so genannten Handshake-Verfahren bestätigen müssen. Automatische Rückrufbitten zu Mehrwertdiensten würden strafbar.

Auch die Regelungen zu Dialern sollen weiter verschärft werden: Unter einer Rufnummer darf nur noch eines der automatischen Wählwerkzeuge registriert werden. Zusätzlich ist eine Zuverlässigkeitsprüfung der Anbieter vorgesehen. Die Sperrung ganzer Rufnummergassen soll kostenfrei werden und die Durchsetzung der Blockaden strenger kontrolliert werden.

Fraglich ist aber, ob der Entwurf vor den geplanten Neuwahlen noch seinen Weg durch den unionsdominierten Bundesrat findet. "Wir sehen absoluten Handlungsbedarf", erklärt die Internetbeauftragte der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Martina Krogmann. Abzocke finde statt, das rot-grüne Gesetz sei aber "völlig unausgegoren". Da helfe nur, es neu zu schreiben. Die CDU-Politikerin ist sich sicher, dass die Länderkammer die vom Parlament beschlossenen Änderungen am Telekommunikationsgesetz (TKG) ablehnt. Auch ein Kompromiss im Vermittlungsausschuss auf den letzten Drücker erscheint Krogmann zweifelhaft. Konkret bemängelt sie, dass einzelne auf ganzer Linie mit der Deutschen Telekom konkurrierende Wettbewerber bei der Preisansagepflicht vor "Call by Call"-Gesprächen ihre gesamten Systeme umstellen müssten. Viele der Vorschriften für Premium-Dienste hält sie zudem für "Schikane" der Anbieter.

Der Telco-Experte der FDP, Rainer Funke, spricht der Regierungskoalition angesichts der "Verschlimmbesserungen" des ursprünglichen Verordnungsentwurfs das "Verständnis für marktwirtschaftliche Zusammenhänge" ab. Das Gesetz würde "zu einer Überreglementierung der Branche führen und damit die Gefahr von höheren Preisen und weniger Wettbewerb und Innovationen in sich bergen". Derlei "Bevormundungspolitik" könne nicht im Interesse der Verbraucher sein. Die FDP legte bei den abschließenden Lesungen einen Entschließungsantrag vor, in dem sie etwa die "Call by Call"-Verpflichtungen sowie das Bestätigungsverfahren bei teuren SMS-Kurzwahlnummern streichen will. Zudem fordern die Liberalen vehement die im TKG vorgesehenen Entschädigungsregelungen bei Hilfssheriffsdiensten durch Telekommunikationsdienstleister ein. Die Regierungsfraktionen hatten diesen zunächst selbst eingefügten Passus jedoch kurzerhand wieder ausgeklammert. Eine Mehrheit fand der FDP-Antrag freilich nicht.

Schelte kommt bei den Abfindungen auch von der Wirtschaft. Trotz Nachbesserungsbedarfs hätten die fallen gelassenen Bestimmungen "wenigstens teilweise zu einer sachgerechten Entschädigung für die Umsetzung einer konkreten Überwachungsmaßnahme und die Erteilung einer Auskunft beitragen können", heißt es beim Verband der deutschen Internetwirtschaft eco. Der Bitkom erinnert an die "verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, die Kosten für die innere Sicherheit selbst zu tragen." "Deutschland verpasst zum wiederholten Mal den Anschluss an das Niveau anderer europäischer Staaten, in denen eine angemessene Entschädigung längst Standard ist", klagt auch der VATM.

Der SPD-Experte Heil verweist dagegen auf Signale aus den Ländern, das Gesetz beim Einschluss der Kostenübernahmen für die Hilfe bei der Verbrechensbekämpfung "vollständig scheitern lassen zu wollen". Er werde das Thema nach den Wahlen auf jeden Fall wieder zur Sprache bringen: "Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen", lautet seine Ansicht. Vorerst hofft Heil aber angesichts des "heißen Themas", das gerade die Abzocke Jugendlicher mit Klingeltönen darstelle, auf einen Kompromiss bei dem geschrumpften Gesetz im Vermittlungsausschuss. Er sei gesprächsbereit. (Stefan Krempl) / (jk)