Chatkontrolle: EU-Rat will das freiwillige Scannen von Chats dauerhaft erlauben
Im Ringen um die Chatkontrolle hat der Rat seine Position gefunden – und weicht in mehreren Punkten deutlich von der Position des Parlaments ab.
(Bild: Henk Vrieselaar/Shutterstock.com)
Dreieinhalb Jahre nachdem die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Schaffung einer „Verordnung zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ im Mai 2022 erstmals vorgelegt hat, haben sich die Vertreter der Mitgliedsstaaten im europäischen Rat Ende November 2025 auf einen gemeinsamen Standpunkt geeinigt: Statt einer verpflichtenden Chatkontrolle sollen Dienste ihre Nutzer auf freiwilliger Basis überwachen dürfen. Das EU-Parlament hatte seine Position bereits im Jahr 2023 gefunden. Damit kann jetzt der sogenannte Trilog stattfinden – die Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission.
Vielfach kritisiert
Bürgerrechtler, IT-Sicherheitsexperten, Betreiber von Messengerdiensten, Vertreter von Kinderschutzorganisationen und viele weitere Organisationen haben sich in den vergangenen Jahren gegen besonders brisante Details des von der EU-Kommission vorgelegten Verordnungsentwurfs ausgesprochen, der in dieser Form die Privatheit der vertraulichen Kommunikation im Netz aufs Spiel gesetzt hätte.
Dieser sieht vor, Anbieter von Kommunikationsdiensten (etwa Mail-Provider, Soziale Netzwerke, Messenger, Clouddienste) dazu zu verpflichten, die Kommunikation ihrer Nutzer anlasslos nach Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch (kurz: CSAM) sowie Grooming (die gezielte Kontaktaufnahme Erwachsener zu Minderjährigen mit dem Ziel der Anbahnung sexuellen Missbrauchs) zu durchleuchten. Es soll ein eng an Europol gekoppeltes EU-Zentrum eingerichtet werden, das eine Datenbank mit bereits bekanntem CSAM pflegt und die zum Durchleuchten nötige Technik bereitstellt. Dieser Stelle sollen die Anbieter von Kommunikationsdiensten aufgedecktes Material und Grooming melden.
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