SPD-Medienexperte fordert Nachbesserungen bei der Urheberrechtsnovelle

In der SPD-Bundestagsfraktion werden Stimmen laut, die noch erheblichen Änderungsbedarf am Regierungsentwurf zur Urheberrechtsreform etwa im Wissenschaftsbereich oder bei der Verfolgung von Filesharer sehen.

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In der SPD-Bundestagsfraktion werden Stimmen laut, die erheblichen Änderungsbedarf am heftig umstrittenen Regierungsentwurf zur Urheberrechtsreform sehen. Vor allem im Wissenschaftsbereich oder bei der Verfolgung von Filesharern, die sich nur kleinere Urheberrechtsverletzungen zuschulden kommen lassen, fordern sie Nachbesserungen. "Wir werden uns mit dem Entwurf noch intensiv beschäftigen", kündigte Jörg Tauss, medien- und forschungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, gegenüber heise online an. Die zweite Stufe der Urheberrechtsnovelle werde noch "Gegenstand von Anhörungen" sein und vom Parlament nicht in der Form des Kabinettsbeschlusses abgenickt werden. Dieser Hoffnung hatten zunächst Regierungsmitglieder wie Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) oder Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) Ausdruck verliehen. Auch der Branchenverband Bitkom warnte davor, den Regierungsentwurf "in Ausschüssen zu zerreden".

Am Herzen liegt Tauss insbesondere die Sicherung des Fortbestands des wissenschaftlichen Informationslieferdienstes subito. Derlei Fachinformationsanbietern der Bibliotheken droht das Aus. Sie dürften gemäß dem Willen des Kabinetts nur noch dann Zeitschriftenartikel und kleine Teile aus Büchern an Interessenten in Form einer grafischen Datei senden, wenn Wissenschaftsverlage kein eigenes Angebot machen. "Die könnten dann bis zu 150 Euro pro Dokument verlangen", sorgt sich Tauss um die Finanzierbarkeit der Informationsversorgung. "Hier werden wir auf einer angemessen Lösung beharren." Ein möglicher Kompromiss sei, dass subito nur noch kopiergeschützte Dateien versenden dürfe. Auch die Einschränkung der erlaubten Einrichtung elektronischer Leseplätze auf Bibliotheken, Museen oder Archive hält der Medienpolitiker für untragbar. Die Möglichkeit müsste für den "gesamten Bildungsbereich" gelten, also etwa auch für Schulen. Ferner will sich Tauss für den Erhalt des bis Ende 2006 befristeten Artikels 52a des Urheberrechtsgesetzes, dem zufolge kleine Teile aus Werken fürs Online-Learning in einem Intranet zugänglich gemacht werden dürfen, stark machen.

Unzufrieden zeigt sich der SPD-Sprecher auch mit der Herangehensweise der Regierung an die grundsätzlichen Fragen der straf- und zivilrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsdelikten. Als unglücklich bezeichnet Tauss etwa den Wegfall der vom Bundesjustizministerium lange hoch gehaltenen P2P-Bagatellklausel, die das illegale Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Inhalten aus dem Internet in geringer Stückzahl für den privaten Gebrauch straffrei stellen wollte. Es handle sich zwar letztlich um "ein symbolisches Recht", welches das Thema der illegalen Kopien "so oder so nicht löst". Es habe vor dem Kabinettsbeschluss aber innerhalb der Großen Koalition eine Absprache gegeben, dass der im Januar vorgelegte Entwurf nicht mehr verändert werde.

Besonders kritisch sieht Tauss die Entwicklung, die sich im Zusammenspiel mit der separat geplanten Einführung eines zivilrechtlichen Auskunftanspruchs gegenüber Internet-Providern sowie der verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten auftut. Bei beiden Gesetzesvorhaben geht es um die Umsetzung von EU-Richtlinien ins nationale Recht, wobei Bundesregierung und Parlament teilweise aber über die Vorgaben aus Brüssel hinausgehen wollen. So umfasst der Plan des Bundestags bei der Vorratsdatenspeicherung etwa den Vorschlag, Strafverfolgern nicht nur bei schweren, sondern auch bei allen "mittels Telekommunikation begangener Straftaten" Zugang zu den Datenbergen zu geben.

Tauss hatte den mit dem Koalitionspartner abgestimmten Kompromiss, mit dem die Richtlinie zur pauschalen Überwachung der elektronischen Spuren der Bürger eigentlich nur in den "Mindestanforderungen" implementiert werden soll, zunächst mit vertreten. Momentan sitze er aber "mit Verfassungsjuristen" zusammen, um die heikle Frage des Zugriffs auf die sensiblen Verbindungs- und Standortdaten zu klären. Mulmig geworden ist dem Sozialdemokraten vor allem bei dem Gedanken, dass über den Auskunftsanspruch letztlich auch "Schwarze Sheriffs" der Unterhaltungsindustrie an die nun einmal gespeicherten Informationshalden herankommen könnten. "Wenn Private quasi staatliche Gewalt mit ausüben, halte ich das für äußerst problematisch", betonte Tauss. Er will nun ähnlich wie kritische Kollegen aus der CDU und bei den Grünen prüfen lassen, inwieweit die europarechtliche Zuständigkeit bei der Vorratsdatenspeicherung gegeben war. Dies könnte die Grundlage für eine von mehreren Fraktionen eingebrachte Nichtigkeitsklage darstellen.

Die Bestrebungen in Teilen der SPD-Fraktion bei der Urheberrechtsreform haben aber sofort erneut Kritiker auf den Plan gerufen. So verkündet der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) in Sorge über eine mögliche Wiederaufnahme der Bagatellklausel. Genauso wenig wie ein "bisschen Ladendiebstahl" erlaubt sei, genauso wenig dürften auch "ein paar Raubkopien" erlaubt werden: "Der Gesetzgeber muss jungen Menschen Werte vermitteln. Was anderen gehört, darf man nicht einfach klauen." Mertin bezieht sich dabei aber weniger auf Tauschbörsen als vielmehr auf "Raubkopien von kopiergeschützten CDs". Dabei scheint er zu vergessen, dass der Gesetzgeber beim Verbot der Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen im 1. Korb der Urheberrechtsnovelle durchaus eine Art Bagatellklausel festgeschrieben hat. Denn wer für den Privatgebrauch technische Kontrollsysteme knackt und Kopien in geringem Umfang erstellt, muss nicht mit strafrechtlicher Verfolgung, immer noch aber " mit zivilrechtlicher Verfolgung rechnen.

Zu den Diskussionen um das geistige Eigentum, zu den juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten):

(Stefan Krempl) / (jk)