Polizei darf TÜV-Plakette auch auf Privatgelände kontrollieren

vorlesen Druckansicht 7 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Sven-Olaf Suhl

Die Polizei darf nach Angaben des ACE Auto Club Europa die TÜV-Plakette eines Autos auch dann kontrollieren, wenn der Wagen auf Privatgelände abgestellt ist. "Die polizeiliche Vorgehensweise ist korrekt, soweit das Privatgelände nicht abgesperrt ist", erläutert Volker Lempp, Verkehrsrechtsexperte des ACE.

Es handele sich dann im Zweifel um öffentlichen Verkehrsraum, der jedermann zugänglich sei. "Abgelaufene TÜV-Plaketten werden häufig auf diese Weise ermittelt", ergänzt der Verkehrsjurist. Der Automobilclub rät Fahrzeughaltern, die ihr Auto nicht nutzen wollen, den Wagen vorübergehend abzumelden. (ssu)