Hartz-IV-Software: Alternativen zu A2LL gefordert

Die Kommunen fordern, den Einsatz dezentraler Alternativlösungen zur webbasierten Software A2LL der Bundesagentur für Arbeit zuzulassen. Auskunftsersuchen nach Informationsfreiheitsgesetz zu ALG-II-Bestimmungen werden derweil ausweichend beantwortet.

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Von
  • Detlef Borchers

In einem Schreiben an das Arbeits- und Sozialministerium hat der Bundesverband der kommunalen Spitzenverbände die dringende Bitte geäußert, "den Einsatz dezentraler IT-Systeme in den Arbeitsgemeinschaften" zuzulassen, die für die Zahlung des Arbeitslosengeld II (ALG II) zuständig sind. Der Verband, in dem der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund zusammengeschlossen sind, beruft sich dabei auf das "insgesamt zufrieden stellende Ergebnis" der Arbeit in den 69 "Optionskommunen". In diesen Kommunen wird nicht mit der webbasierten Software A2LL (Arbeitslosengeld-2-Leistungen zum Lebensunterhalt) gearbeitet, sondern mit dezentralen Lösungen verschiedener Hersteller. "Der entscheidende Vorteil – neben anderen – für den Einsatz dezentraler Software liegt für die Arbeitsgemeinschaften darin, dass sie dann über ihre eigenen Daten verfügen und Kenntnis über ihre SGB-II-Situation (Hilfeempfänger, Bedarfsgemeinschaften, Ausgaben/Einnahmen) als auch über ihre Verwaltungsumsetzung, wie zum Beispiel Vermittlungserfolge, erlangen", heißt es in dem heise online vorliegenden Schreiben.

Mit der Bitte verweist der Bundesverband der kommunalen Spitzenverbände auf ein Arbeitspapier, das mit den Herstellern entsprechender dezentraler IT-Lösungen erarbeitet wurde. In dem Papier wird ein düsteres Bild der künftigen Entwicklung der zentralen Software A2LL gezeichnet, die angeblich nur bis 2007 gepflegt werden soll. Als besonders gravierend wird bemängelt, dass A2LL keine Schnittstellen zu dem seit Jahresbeginn installierten Vermittlungsverfahren VERBIS (Vermittlungs-, Beratungs- und Informationssystem) hat. In dem Papier, das zusammen mit den Software-Anbietern AKD/KDN, AKDB, Lämmerzahl, Prosoz und prosozial erarbeitet wurde, betonen die Verfasser, dass Umstellungen von A2LL auf dezentrale Systeme leicht möglich sei. "Ziel ist es nicht, A2LL beziehungsweise die zentrale Nachfolgelösung flächendeckend zu ersetzen, sondern den Arbeitsgemeinschaften die Alternative zu ermöglichen, die für sie am besten geeignet ist." Selbstbewusst prognostizieren die Autoren eine bessere Zukunft: "Der Wettbewerb zwischen den dezentralen Produkten sorgt für eine bedarfsorientierte Weiterentwicklung".

Unabhängig vom Vorstoß der kommunalen Spitzenverbände versucht die Wuppertaler Selbsthilfe Tacheles unter Berufung auf das neue Informationsfreiheitsgesetz die Herausgabe der Durchführungshinweise, Handlungsempfehlungen und Geschäftsanweisungen zu ALG-I und ALG-II zu erwirken. Aus diesen Unterlagen und dem ebenfalls geforderten Zugriff zur zentralen Datenbank will die Initiative ermitteln, wo die Probleme liegen und wie es zu fehlerhaften Bescheiden kommen kann. Die entsprechenden Anträge wurden sofort gestellt, als das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft getreten war. Inzwischen sind drei Monate verstrichen, in denen die Initiative mit ausweichenden Antworten vertröstet wurde. Nun prüft ein Anwalt, ob eine Klage eingelegt werden kann. Die Initiative wird dabei vom Bundesdatenschützer Peter Schaar gestärkt. Dienstanweisungen und Entscheidungshilfen von Behörden seien keine Geheimpapiere, erklärte Schaar gegenüber der Frankfurter Rundschau.

Zur Hartz-IV-Software A2LL siehe auch:

(Detlef Borchers) / (jk)