Hartz-IV-Software: Neue Anpassungen für A2LL
Künftig wird unter anderem ein "erweiterter Dateiabgleich" mit Finanzämtern und dem Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg durchgeführt. Insgesamt will die Bundesregierung über neue Regelungen bis 2010 rund fünf Milliarden Euro bei Hartz IV einsparen.
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch das so genannte Hartz-IV-Fortentwicklungsgesetz gebilligt. Mit diesem Gesetz sollen bis zum Jahr 2010 knapp fünf Milliarden Euro bei den Ausgaben der Hartz-IV-Reform eingespart werden. Den größten Einspar-Effekt soll ein "erweiterter Dateiabgleich" mit Finanzämtern und dem Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg bringen. Nach Angaben der Bundesregierung können mit diesem Dateiabgleich und entsprechenden Begleitmaßnahmen rund 800 Millionen Euro eingespart werden. Hinter dieser Summe steht die Neuregelung, dass pro Hartz-IV-Haushalt nur noch ein KFZ als angemessen anerkannt werden soll. Dementsprechend muss das Register der KFZ-Halter abgefragt werden.
Der zweite große Einsparposten soll in der Einrichtung von flächendeckenden Außen- und Prüfdiensten liegen, die mit Daten aus dem erweiterten Dateiabgleich arbeiten. Hier sollen Arbeitsagenturen und Optionskommunen pro Verwaltungsgebiet je 200 Missbrauchsfälle aufdecken. Auf diese Weise könnten 90.000 Fälle entdeckt werden, die insgesamt zu Einsparungen in Höhe von 440 Millionen Euro führen sollen. Im Hartz-IV-Fortentwicklungsgesetz sind über 50 Einzelmaßnahmen gebündelt, von denen etliche eine Anpassung der webbasierten Software A2LL erforderlich machen. Als das Gesetz im vergangenen Monat noch unter dem Namen "SGB II-Optimierungsgesetz" lief, enthielt die Gesetzesvorlage aus dem Arbeitsministerium auch eine Aufstellung über den anstehenden Programmierungsbedarf. Der größte Programmieraufwand soll dabei bei der Beweislastumkehr bei der Unterhaltspflicht in der Frage der Lebenspartnerschaften anfallen: Wohnen ein Mann und eine Frau oder zwei gleichgeschlechtliche Partner länger als ein Jahr zusammen, so müssen sie künftig nachweisen, dass sie keine Beziehung haben. Zuvor musste der Staat diesen Beweis antreten, häufig begleitet von problematischen Aktionen der Prüfer im Außendienst.
Das nunmehr von der Regierung gebilligte Fortentwicklungsgesetz soll noch in der kommmenden Woche in den Bundestag eingebracht und verabschiedet werden. Der Bundesrat muss dann im Juli zustimmen, damit die Neuregelungen wie geplant zum 1. August in Kraft treten können. Der Veränderungsdruck ist hoch, weil die Hartz IV-Ausgaben von Januar bis April 2006 im Vergleich zum Vorjahr um 14 Prozent auf 9 Milliarden Euro gestiegen sind. (Detlef Borchers) /
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