US-Regierung will Kartellrechtsaufsicht über Microsoft verlängern

Das US-Justizministerium ist nicht damit zufrieden, wie Microsoft die Vereinbarungen aus der außergerichtlichen Einigung um US-Wettbewerbsprozesseinhält.

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Von
  • Jürgen Kuri

Das US-Justizministerium ist nicht damit zufrieden, wie Microsoft die Vereinbarungen aus der außergerichtlichen Einigung im US-Wettbewerbsprozess einhält. Daher sei eine Verlängerung der Aufsicht darüber notwendig, wie Microsoft die Auflagen umsetze. Ursprünglich sollte die Vereinbarung, nach der Microsoft bestimmte Auflagen zur Offenlegung etwa von Kommunukationsprotokollen einhalten muss und dies von einem technischen Komitee überwacht wird, im Herbst 2007 auslaufen. Das US-Justizministerium beantragte nun eine Verlängerung um zwei Jahre – betonte aber gleichzeitig, man glaube nicht, Microsoft habe die außergerichtliche Vereinbarung absichtlich gebrochen. Außerdem habe Microsoft bereits zugestimmt, auch dann bis 11. November 2012 Konkurrenten technische Informationen und Interoperabilitätswerkzeuge mit fünfjährigen Verträgen anzubieten, wenn das Gericht die Aufsicht über den Konzern nicht weiter verlängert. Die Lizenznehmer hätten damit bis 11. November 2017 Gelegenheit, die von Microsoft im Rahmen der Vereinbarungen weitergegebenen Techniken zu nutzen.

Nach der außergerichtlichen Einigung, mit der das jahrelange US-Verfahren gegen Microsoft wegen der wettbewerbswidrigen Ausnutzung eines Monopols abgeschlossen wurde, muss Microsoft PC-Herstellern größere Freiheiten bei der Installation konkurrierender Software geben und sicherstellen, dass die Software von Mitbewerbern reibungslos mit Software aus dem eigenen Haus zusammenarbeitet. Microsoft verpflichtete sich unter anderem, die Kommunikationsprotokolle an interessierte Soft- und Hardwarehersteller zu lizenzieren. Das daraufhin eingerichtete Microsoft Communications Protocol Program (MCPP) war schon mehrmals Gegenstand von Auseinandersetzungen zwischen dem Gericht, dem Komitee, das die Einhaltung der Einigungsbestimmungen überwacht, und Microsoft.

Hintergrund des jetzigen Vorgehens ist die anhaltende Unzufriedenheit des Komitees mit der Dokumentation, die Microsoft vor allem für die lizenzierten Kommunikationsprotokolle vorgelegt hat. Auch die Zeit, die Microsoft brauche, um die Dokumentation zu verbessern, sei zu lang. Nun ist der Konzern nach den Angaben des Justizministeriums der Ansicht, er müsse einen Großteil der Dokumentation grundlegend überarbeiten, um den Anforderungen entsprechen zu können. Das Justizministerium ist daher aber der Ansicht, dass die Beaufsichtigung dieser Bemühungen ebenfalls mehr Zeit erfordere. Es sei zudem das Ziel des Justizministeriums, die technische Dokumentation, die im Rahmen des US-Kartellverfahrens bereitgestellt werde, möglichst konsistent zu den Dokumenten zu machen, die als Folge der EU-Wettbewerbsentscheidung gegen Microsoft an Konkurrenten herausgegeben wird.

Die EU-Kommission wirft Microsoft in einem ähnlichen Fall vor, eine marktbeherrschende Stellung bei Desktopbetriebssystemen ausgenutzt zu haben, um auch bei Medienplayern und Server-Systemen ein Monopol anzustreben. Microsoft klagt gegen das im März 2004 von der EU-Kommission verhängte Bußgeld von 497 Millionen Euro und gegen die Produktauflagen. Eine fünftägige Anhörung in diesem Hauptsacheverfahren vor dem EU-Gerichtshof Erster Instanz fand Ende April statt, eine Entscheidung wird aller Voraussicht nach erst in einigen Monaten fallen. Zuvor hatte das Gericht die Aussetzung der Auflagen bis zur Entscheidung abgelehnt – besonders um die Offenlegung der Protokolle zur Serverkommunikation und die damit einhergehende technische Dokumentation gibt es seit langem Streit zwischen der Kommission und Microsoft; die EU-Wettbewerbshüter drohten bereits mit einer täglichen Millionenstrafe, wenn Microsoft nicht nachbessere.

In einem anderen US-Wettbewerbsstreit konnte Microsoft dagegen einen Erfolg verbuchen. Das US-Justizministerium entschied nach Angaben von dpa, dass die Suchfunktion in der neuen Version des Internet Explorer rechtens ist. Wettbewerber wie Google hatten kritisiert, dass der Explorer – mit rund 85 Prozent Marktanteil die meistgenutzte Software fürs Websurfen – mit den vorinstallierten Einstellungen auf Microsofts eigene Suchmaschine zurückgreife. Das Ministerium erklärte dazu, die Funktion respektiere die Wahlfreiheit von Nutzern und Computerherstellern und könne leicht verändert werden. (jk)