Bußgelder im Ausland – ein Überblick

TÜV abgelaufen, Einfahrverbote missachtet, zu schnell gefahren: Wer im Ausland gegen Regeln verstößt, kann heftig zu Kasse gebeten werden. Worauf zu achten ist

vorlesen Druckansicht 1 Kommentar lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Henry Dinger
Inhaltsverzeichnis

München, 21. Juni 2011 – Wer mit seinem Auto ins Ausland reist, muss sich auf abweichende Verkehrsregeln und vielfach höhere Bußgelder als zu Hause einstellen. Um böse Überraschungen in Form von Urlaubsknöllchen zu vermeiden, sollte man sich vor Fahrtantritt informieren, welche Besonderheiten im Reiseland gelten. Der Automobilclub ADAC weist auf aktuell besonders häufige Problemfälle hin.

Zahlreiche italienische Innenstädte sind für den touristischen Autoverkehr gesperrt. Jede Stadt hat unterschiedliche Regelungen, was Ausnahmen für Touristen, zum Beispiel bei der Anfahrt zu Hotels, betrifft. Die Beschilderung dieser "Zone a Traffico limitato / ZTL" ist meist unübersichtlich und auf Anhieb schwer zu durchschauen. Fährt man versehentlich in eine gesperrte Zone, droht ein Bußgeld von rund 100 Euro. Deshalb das Auto am besten außerhalb der historischen Innenstädte parken.

Bußgelder im Ausland – ein Überblick (3 Bilder)

Vorsicht bei Innenstädten: Nicht überall ist das Einfahrverbot gut sichtbar.

Ist vor der Urlaubsreise der TÜV abgelaufen, kann es ebenfalls zu Problemen kommen. Ungarische, tschechische und polnische Polizeibehörden verhängen in diesen Fällen immer wieder hohe Bußgelder oder legen sogar das Kfz still. Obwohl dies laut ADAC grundsätzlich unzulässig ist, erspart es viel Ärger, wenn die fällige Hauptuntersuchung noch vor der Fahrt ins Ausland durchgeführt wird.