Datenschützer kritisieren Hartz-IV-Fortentwicklungsgesetz

In einer Erklärung bemängeln Datenschützer von Bund und Ländern vor allem die exzessive Datenerhebung, die mit der geplanten Beweislastumkehr bei eheähnlichen Gemeinschaften ins Haus stehe.

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Von
  • Detlef Borchers

Die Datenschützer von Bund und Ländern haben eine gemeinsame Erklärung mit dem Titel "Arbeitssuchende unter Generalverdacht" veröffentlicht, in der sie das Hartz-IV-Fortentwicklungsgesetz scharf kritisieren. Die Erklärung steht vor dem Hintergrund, dass im Zuge der anstehenden Beratungen über dieses Gesetz im Bundestag von CDU-Politikern weitere Maßnahmen angemahnt werden. So forderte der sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Ralf Brauksiepe in der Tageszeitung Die Welt einen Rückgriff auf das Vermögen der Eltern von Langzeitarbeitslosen, komplett mit den nötigen Finanzdatenabfragen. Die SPD lehnt derartige Forderungen ab.

In ihrer Erklärung bemängeln die Datenschützer vor allem eine exzessive Datenerhebung, die mit der geplanten Beweislastumkehr bei eheähnlichen Gemeinschaften ins Haus stehe. Betroffene müssten alle möglichen sensitiven Daten ihrer Mitbewohner preisgeben, um beweisen zu können, dass keine eheähnliche Gemeinschaft existiert. Bedenken haben die Datenschützer auch beim automatisierten Datenabgleich, bei Kontenabfragen nach Auslandsvermögen und den Abfragen beim Kraftfahrtbundesamt, ob der Antragssteller einen angemessenen Wagen fährt.

Außerdem bemängeln sie, dass in den Unterlagen zum Fortentwicklungsgesetz die Rechte der Betroffenen nicht deutlich genug herausgestellt seien. So müsse ausdrücklich klargestellt werden, dass die Teilnahme an Telefonbefragungen durch private Call Center zur Feststellung des Leistungsmissbrauchs freiwillig sei. Auch bei der Überprüfung durch Hausbesuche eines Außendienstes müsse eindeutig auf das grundgesetzlich geschützte Recht der Unverletzlichkeit der Wohnung verwiesen werden. Schließlich bemängeln die Datenschützer, dass auch das Fortentwicklungsgesetz nicht eindeutig kläre, wer für den Datenschutz der Daten von Langzeitarbeitslosen zuständig ist. Seit dem Einstieg in die Hartz-IV-Reform gibt es in dieser Sache Streit zwischen der Bundesagentur für Arbeit, die sich in diesem Fall als oberste Datenschutzbehörde sieht, und den Landesdatenschützern.

Zur Hartz-IV-Software A2LL siehe auch:

(Detlef Borchers) / (anw)