Hartz IV-Software: 28 Millionen Euro Schaden

Nach Angaben der Bundesregierung ist eine Abnahme der A2LL-Software auch zwei Jahre nach dem vertraglich vereinbarten Fertigstellungstermin wegen "fehlender Funktionalitäten sowie gravierender Mängel" noch nicht erfolgt.

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Von
  • Detlef Borchers

Die Bundesregierung schätzt den Schaden, der durch die fehlerhaft von der Firma T-Systems programmierte Software A2LL bei der Bearbeitung des Arbeitslosengeld II (ALG II) entstanden ist, auf 28 Millionen Euro. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Politikerin Brigitte Pothmer hervor, die der Redaktion vorliegt. In der veranschlagten Schadenssumme sind nicht die zuviel gezahlten Beträge enthalten, die durch einen Softwarefehler von der Bundesagentur für Arbeit (BA) an die Krankenkassen überwiesen wurden.

Der Schadenssumme steht eine vertragliche Schadensersatzbegrenzung auf 5 Millionen Euro gegenüber. Dazu heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage: "Der mit den Verdingungsunterlagen versandte ursprüngliche Vertragsentwurf der BA sah keine Haftungsbegrenzung für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln vor. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen erklärte sich der einzige verbleibende Bieter T-Systems zu einem Vertragsabschluss mit unbegrenzter Haftung jedoch nicht bereit, weil dies nicht marktüblich sei."

Ausgehend von einem geschätzten Gesamtvolumen von 50 Millionen Euro wurde daraufhin die Vertragsstrafe auf 5 Millionen Euro beschränkt. Der Kleinen Anfrage zufolge erhielt T-Systems bislang brutto 15.691.760 Euro für die webbasierte Software A2LL sowie 32.738.448 Euro für den Betrieb des A2LL-Helpdesk. Für zwischenzeitlich in Auftrag gegebene Change Requests beläuft sich die Rechnung auf 224.408 Euro, von denen die Bundesagentur jedoch nur 144.608 Euro bezahlt hat, weil T-Systems die Aufträge fehlerhaft bearbeitete. BA und Bundesregierung gehen davon aus, dass die Software zum nächsten Release-Wechsel am 1. Juli fehlerfrei arbeiten werde, heißt es in dem Dokument, das auch folgende Passage enthält: "Eine Abnahme der geschuldeten Werkleistung 'Software A2LL' ist angesichts fehlender Funktionalitäten sowie gravierender Mängel noch nicht erfolgt." Die Software sollte laut Vertrag am 1. April 2004 fertiggestellt sein.

Derzeit arbeite A2LL mit 82 Umgehungslösungen, größtenteils kleinen Programmen, die Fehler der webbasierten Software ausbügeln. Das sei ein Fortschritt gegenüber usprünglich gezählten 146 Umgehungslösungen. "Allerdings können die Umgehungslösungen nicht kontinuierlich reduziert werden, sondern es kommen auch neue hinzu." Beispielhaft nennt die Bundesregierung die zum 1. Oktober 2005 beschlossene neue Freibetragsregelung, mit der A2LL nicht klar kommt. Die entwickelte Umgehungslösung koste den Sachbearbeiter pro Einzelfall 10 Minuten. Auf die Anfrage der Grünen-Politikerin, ob Alternativen zu A2LL gesucht werden, heißt es in der Antwort:

"Die BA als Verantwortliche prüft derzeit drei Lösungsmöglichkeiten, mit denen die jetzige Software-Basis abgelöst und durch ein fachlich und technisch dauerhaft tragfähiges und entwicklungsfähiges IT-Verfahren ersetzt werden kann. Eine Mischform zwischen diesen Alternativen wurde aus Kosten- und Zeitgründen ausgeschlossen."

  • Alternative 1: Portierung des IT-Verfahrens A2LL-Basis in die Zielarchitektur der Bundesagentur für Arbeit als Stufe 3 des Vertrages zwischen der Bundesagentur für Arbeit und T-Systems (A2LL-Standard).
  • Alternative 2: Neuausschreibung eines zentralen IT-Verfahrens.
  • Alternative 3: Neuausschreibung einer Zertifizierungslösung mit dezentralen IT-Verfahren in den ARGEn und einem zentralen IT-Verfahren für Datenabgleich (taggenauer Personenabgleich), Datenbereitstellung und Controlling.

Über die Kosten dieser Alternativen könne man keine Angaben machen. Nach Einschätzung der Bundesregierung würden etwaige Alternativlösungen zu A2LL frühestens in zweieinhalb Jahren zur Verfügung stehen. Die von den Optionskommunen benutzte Software verschiedener Anbieter wird sehr skeptisch beurteilt. Bundesregierung wie Bundesagentur lehnten es derzeit ab, dass die ARGEn A2LL absetzen und mit einer Software wie die der Optionskommunen arbeiten, heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage.

Zur Hartz-IV-Software A2LL siehe auch:

(Detlef Borchers) / (pmz)