Neuer Kompromissvorschlag bei Vorratsdatenspeicherung

Im Dauerstreit um die verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren wollen Teile der CDU/CSU-Fraktion dem liberalen Koalitionspartner mit einer dreimonatigen Speicherdauer entgegenkommen.

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Im Dauerstreit um eine Neuauflage verdachtsunabhängiger Protokollierung von Nutzerspuren wollen Teile der CDU/CSU-Fraktion dem liberalen Koalitionspartner weiter entgegenkommen. Der CDU-Innenpolitiker Clemens Binninger sagte der "Leipziger Volkszeitung" nach einer Klausurtagung von Sicherheitsexperten der Union, dass er sich "eine von sechs auf drei Monate verkürzte Speicherfrist vorstellen könnte". Bisher hatten die Konservativen eine halbjährige Aufbewahrung von Verbindungs- und Standortdaten als unerlässlich erachtet, um den Anforderungen von Strafverfolgungsbehörden nachzukommen und den EU-Vorgaben Genüge zu tun.

Binninger begründete seinen Kompromissvorschlag mit dem Hinweis, dass laut einer Überprüfung der Brüsseler Richtlinie in den Mitgliedsstaaten in 70 Prozent der Fälle in den ersten drei Monaten auf Vorratsdaten zurückgegriffen werde. Ferner bot der Christdemokrat an, den Zugriff auf die Informationshalden an einen abschließenden Straftatenkatalog zu knüpfen und so einzugrenzen. "Wir brauchen die Vorratsdatenspeicherung nur für die Bereiche Kinderpornographie, Terrorbekämpfung und schwere Verbrechen wie beispielsweise Mord", meinte Binninger. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil zur Nichtigkeit der ursprünglichen Regelung zur Sammlung von Nutzerspuren aber bereits
betont, dass eine Verwendung der sogenannten Verkehrsdaten allein bei schweren Delikten rechtmäßig sei.

Schon im März hatten Innenpolitiker der Union angeboten, bei einer Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung "besonders sensible Bereiche" wie etwa die Telefonseelsorge außen vorzuhalten. Auch damals schon sollte ein Zugang zu den Nutzerspuren allein bei "schwerwiegenden Delikten" erfolgen dürfen. Zuvor hatte der frühere Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) im Dezember eine Kompromisslinie skizziert. Er brachte dabei ebenfalls Einschränkungen "bei der Mindestspeicherfrist für Telefon- und Internetverbindungsdaten, dem Umfang der gespeicherten Verkehrsdaten sowie möglichen Zugriffshürden für die Strafverfolger" ins Spiel.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erschienen alle bisher angekündigten Zugeständnisse aber zu vage und nicht ausreichend. Die FDP-Politikerin hat einen Gesetzesentwurf für eine "Quick Freeze"-Regelung vorgelegt, wonach Provider Verkehrsdaten nur in konkreten Verdachtsfällen auf Zuruf der Ermittler gleichsam einfrieren müssten. Dazu kommen soll eine einwöchige Aufbewahrung von IP-Adressen zur Bestandsdatenabfrage. Die Union lehnt diesen Ansatz entschieden ab. (vza)