Bundestag läutet Abschied von Websperren ein

Teils freudig, teils wehmütig haben die Abgeordneten begonnen, das Zugangserschwerungsgesetz endgültig zu Grabe zu tragen. Der CDU-Politiker Ansgar Heveling bezeichnete Web-Blockaden als normales Mittel zur Gefahrenabwehr.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 112 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.

Unter verschiedenen Vorzeichen haben die Abgeordneten im Bundestag begonnen, das Zugangserschwerungsgesetz endgültig zu Grabe zu tragen. Ansgar Heveling (CDU) sagte während der 1. Lesung zur Initiative der Bundesregierung, die Rechtsgrundlage für Websperren im Kampf gegen kinderpornographische Inhalte aufzuheben, seine Empfindungen seien zwiespältig. Das 2009 von Schwarz-Rot beschlossene Gesetz ist für Heveling als "Lehrstück dafür, was passiert, wenn Gesetze im Zuständigkeitsgestrüpp einer Regierung wachsen".

Die öffentliche Diskussion habe einen "Spin" bekommen, der nichts mit dem Thema Kinderpornographie zu tun gehabt habe, sagte Heveling. Das Stichwort Zensur sei in den Vordergrund gerückt. Dabei seien Websperren in den Polizeigesetzen der Länder weiter vorgesehen, sie seien "ein ganz normales Mittel zur Gefahrenabwehr". Es sei bedenklich, dass die Exekutive schon vorab ein beschlossenes Gesetz weitgehend außer Kraft gesetzt habe. Nach wie vor fehle eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Netz, meint Heveling. Das Bundeskriminalamt (BKA) müsse eine klare gesetzliche Befugnis zur Entfernung von Missbrauchsdarstellungen erhalten.

Der FDP-Netzpolitiker Sebastian Blumenthal freute sich, dass "wir einen Schlussstrich unter ein in jeder Hinsicht problematisches Gesetzesvorhaben ziehen". Die Debatte um die Sperren habe sich 2009 in eine Richtung entwickelt, die alle Befürchtungen bestätigt habe. So sei unter anderem gefordert worden, Web-Blockaden auch als Instrumentarium zur "Gewaltprävention" einzusetzen und Nutzer von sogenannten Killerspielen fernzuhalten. Auch sei mehrfach empfohlen worden, ausländische Online-Kasinos zu sperren. Die Musikindustrie wolle Filesharing-Angebote blockieren lassen.

Für die SPD begrüßte Lars Klingbeil, dass nach über drei Jahren alle Fraktionen Websperren als wenig effektiv, ungenau und technisch ohne größeren Aufwand umgehbar einstuften. Für ihn ein "guter Tag für die Netzpolitik". Das Gesetz hätte seiner Ansicht nach eine Infrastruktur geschaffen, "die grundsätzliche Bedenken hervorruft und verfassungsrechtlich problematisch ist". Klingbeil bedauerte, dass nicht unabhängig evaluiert worden sei. Nur so hätten noch bestehende Defizite beim Löschen aufgezeigt werden können.

Halina Wawzyniak von den Linken bezeichnete das Zugangserschwerungsgesetz als Testballon dafür, "ob sich über ein sensibles und hochemotionales Thema eine Zensurinfrastruktur festzurren lässt". Die Regelungen hätten sich zwar "einfach als nicht praxistauglich erwiesen"; die Absicht, das Internet zensieren zu wollen, sei aber nicht verschwunden. Positiv nimmt die Oppositionspolitikerin aus der Debatte mit, dass es nicht einfach sei, "an der Öffentlichkeit vorbei die Freiheit des Internets einschränken zu wollen".

Der Grüne Konstantin von Notz zeigte sich erleichtert, dass die "kontraproduktive Initiative zur Schaffung von Stoppschildern" zu ihrem überfälligen Ende komme. Jetzt müsse man sich dem tatsächlichen Kampf gegen den sexuellen Kindesmissbrauch zuwenden. Es seien auch völkerrechtliche Vereinbarungen nötig, um Kinderpornografie zu löschen. (anw)