EU-Ermittler empfehlen Wettbewerbsverfahren gegen Intel

Nach drei Monaten juristischer Prüfung sind die Ermittler der EU-Kommission laut "Wall Street Journal" zu dem Schluss gekommen, EU-Kommissarin Neelie Kroes könne gegen Intel ein offizielles Kartellverfahren eröffnen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 25 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

EU-Ermittler empfehlen der für Wettbewerb zuständigen EU-Kommissarin Neelie Kroes, ein offizielles Verfahren gegen den US-amerikanischen Prozessorhersteller Intel einzuleiten. Das Wall Street Journal berichtet, Kroes habe nun die Wahl, den Fall abzuschließen oder gegen das Unternehmen vorzugehen. Sie agiere vorsichtig, denn ein Kartellverfahren gegen Intel könne es an Komplexität und Konfliktpotenzial mit jenem gegen Microsoft aufnehmen. Aus eingeweihten Kreisen, heißt es laut dem Bericht, Kroes habe zunächst um weitere Informationen gebeten. Intel habe zugesichert, mit der EU-Kommission kooperieren zu wollen.

Zum Oktober vorigen Jahres hatte die EU-Kommission nach Beschwerden des Konkurrenten AMD Belege für ein angeblich wettbewerbswidriges Verhalten Intels gesammelt. Dem folgte eine intensive juristische Prüfung. AMD hatte seine erste Beschwerde bei der EU im Oktober 2000 eingereicht. Die EU-Kommssion hatte Intel bereits 2001 zu einer Stellungnahme zu Vorwürfen aufgefordert, der Chip-Weltmarktführer habe seine Vormachtstellung bei den x86-Prozessoren in wettbewerbswidriger Weise missbraucht.

Im Juli 2005 ließ die Kommission Intel-Büros in Europa durchsuchen. Dabei sind Dokumente sichergestellt worden, die nun geprüft wurden. Intel wird unter anderem vorgeworfen, Unternehmen Rabatte vorenthalten zu haben, wenn sie "zu viele AMD-Chips gekauft haben", wie das Wall Street Journal schreibt. Im September vorigen Jahres reichte das Bundeskartellamt eine Beschwerde von AMD über vermutete Absprachen zwischen Intel und Elektronikmärkten der Metro-Gruppe an die EU-Kommission weiter. Bundeskanzlerin Angela Merkel sicherte inzwischen AMD faire Bedingungen bei Ausschreibungen zu.

Falls sich Kroes zu einem Verfahren entscheidet, bekommt Intel zunächst ein formales Schreiben mit den Vorwürfen zugeschickt, zu dem das Unternehmen Stellung nehmen kann, bevor es zu einer Anhörung in Brüssel kommt. Gegen Microsoft hatte die EU-Kommission offiziell im August 2000 ein Verfahren eröffnet. Bis zur Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 497 Millionen Euro und von Produktauflagen gingen knapp vier Jahre ins Land. Das Verfahren ist damit aber noch nicht beendet, denn die Produktauflagen müssen auch überwacht werden, zudem klagt Microsoft gegen die Entscheidung der europäischen Wettbewerbshüter. (anw)