Bundestag verabschiedet Reform des Telekommunikationsgesetzes

Im Streit um Netzneutralität, Breitband für alle und die Vorratsdatenspeicherung hat das Parlament mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition neue Vorgaben zur TK-Regulierung abgesegnet. Die Opposition votierte geschlossen dagegen.

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Inmitten einer heftigen Auseinandersetzung um eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität, einer Verpflichtung zu "Breitband für alle" und die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung hat der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen der Koalition neue Vorgaben zur Telekommunikationsregulierung beschlossen. Eine Mehrheit fanden dabei die umfangreichen Änderungsvorschläge von Schwarz-Gelb am ursprünglichen Regierungsentwurf zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Die Opposition votierte geschlossen dagegen.

Der Gesetzgeber will unter anderem erreichen, dass Unternehmen mehr Geld investieren, um Hochgeschwindigkeitsnetze auszubauen sowie den Daten- und Verbraucherschutz zu verbessern. Warteschleifen bei Telefon-Hotlines werden nach einer einjährigen Übergangszeit weitgehend kostenfrei gestellt. Festnetzanschlüsse sollen künftig innerhalb eines Arbeitstages gewechselt werden können.

Lars Klingbeil sprach im Namen der SPD-Fraktion von einem "Offenbarungseid" der Koalition aus netzpolitischer Sicht. Es fehle der Mut, die digitale Spaltung zu verhindern und sich bedingungslos für ein offenes und freies Netz einzusetzen. Die Netzneutralität werde nicht gesetzlich verankert, lediglich Rechtsverordnungen blieben möglich.

Klingbeils Fraktionskollege Martin Dörmann monierte, dass die Reform beim Breitbandausbau zu kurz springe. "Wir dürfen verbleibende weiße Flecken nicht länger hinnehmen", betonte der Sozialdemokrat. Er plädierte für eine Universaldienstverpflichtung zur flächendeckenden Grundversorgung mit schnellem Internet von 2013 an. Es sei zu hoffen, dass die Debatte darüber aufgrund der Zustimmungspflicht des Bundesrats weitergehe.

Auf Schwachstellen aus verbraucherrechtlicher Sicht verwies die SPD-Abgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter. Verträge zum Anbieterwechsel können Nutzern ihr zufolge weiter untergeschoben werden, da nicht schriftlich gekündigt werden müsse. Der Providerumzug innerhalb eines Tages werde von Schwarz-Gelb nicht sanktioniert. Verbrauchern werde vertraglich nicht die Geschwindigkeit ihres Internetzugangs zugesichert. Auch sei der aufgenommene "Kosten-Airbag" für den mobilen Datenverkehr im Inland nur eine Kann-Regelung.

Für die Linken forderte Johanna Voß, dass der Breitbandanschluss in den Universaldienst-Katalog aufgenommen werden müsse: "Wir wollen eine Verpflichtung für 6 MBit/s." Ihre Fraktionskollegin Halina Wawzyniak meinte, dass die "Mogelpackung bei der Netzneutralität" ein Einfallstor fürs 2-Klassen-Internet darstelle. Bald müsse extra zahlen, wer sich etwa ein hoch aufgelöstes Video anschauen wolle.

Die Koalition erteile den Bürgern eine Absage an ein Recht auf Breitband und habe zugleich "im Schweinsgalopp" grundlegende Schutzrechte versenkt, kritisierte die grüne Medienpolitikerin Tabea Rößner. Fast eine halbe Million Haushalte verfügten nicht einmal über einen Anschluss mit 1 MBit/s, sodass es über so eine Leitung wohl nicht einmal der Bundestrojaner schaffe. Der Netzexperte der Grünen, Konstantin von Notz, meinte, Schwarz-Gelb habe dabei versagt, den Bürgerrechten angemessenen Raum zu geben.

Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler stellte klar: "Wir wollen kein planwirtschaftliches Denken, sondern ein Handeln im Rahmen der freien Marktwirtschaft." Die Regierung werde dafür sorgen, dass die neutrale Datenvermittlung aufrechterhalten werden könne. Mit der Geduld der Menschen in Warteschleifen werde kein Geld mehr zu verdienen sein. Bei Ortungsdiensten müssten die Anbieter die Nutzer künftig per SMS informieren, wenn sie lokalisiert würden. Die Liberale Claudia Bögel sprach von einem "neuen Meilenstein in der Erfolgsgeschichte des TKG". Die von der Opposition geforderte erweiterte Universaldienst-Bestimmung tat sie als "Investitionshemmnis ersten Ranges" ab, das den "gut entwickelten Wettbewerb in eine Schockstarre fallen" ließe. Es dürfe keine "Zwangsbeglückung eines jeden mit schnellem Internet" geben.

"Wir werden über den Universaldienst in absehbarer Zeit wieder diskutieren", meinte dagegen der IT-Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein. Bis dahin schaffe die Novelle "hervorragende Voraussetzungen" für den weiteren Netzausbau. So könnten Anbieter in einem Wohngebiet jedes Haus vorsorglich mit Glasfaser versorgen. Um Parallelstrukturen zu verhindern, werde es über ein Schiedsgerichtverfahren erleichtert, wenn Netze Privater mitgenutzt werden sollen. Der Bund stelle seine Infrastrukturen zu Lande und Wasser verpflichtend für die Glasfaserverlegung zur Verfügung. Es werde am Ende aber immer noch Ecken geben, "die man im Wettbewerb nicht versorgen kann".

Im Innenausschuss hatten die kurzfristigen Korrekturen der Koalition am Mittwoch zu einem Eklat geführt. Die Fraktionen der SPD, der Grünen und der Linken verließen geschlossen die Sitzung, da Schwarz-Gelb ihrer Ansicht nach den Entwurf ohne ausreichende Debatte zur Abstimmung stellen wollte. Sie beklagten unter anderem, dass nach den Änderungen von Schwarz-Gelb die zur Abrechnung von Diensten nötigen Daten weiterhin unbegrenzt gespeichert werden dürften, was zu einer "Quasi-Vorratsdatenspeicherung" führe. Der Regierungsentwurf hatte die Aufbewahrungszeit dieser Informationen auf drei Monate begrenzen wollen.

Der FDP-Innenpolitiker Manuel Höferlin konterte mit dem Hinweis, dass allein die von Rot-Grün 2004 geschaffene Rechtslage beibehalten und mit den Liberalen Nutzerspuren nicht verdachtsunabhängig protokolliert würden. Er betonte, dass es bei dem gestrichenen Absatz allein darum gegangen sei, die Aufbewahrung von Daten zur Abrechnung zwischen einzelnen Diensteanbietern, dem sogenannten Inter-Carrier-Verkehr, einzugrenzen. Abrechnungsdaten zwischen Providern und Endkunden seien nicht betroffen, Nutzungsinformationen weiterhin möglichst schnell zu löschen.

Für die Grünen ist nach vielen Datenschutzskandalen aber klar, dass lange Speichermöglichkeiten ausgenutzt werden und es ein massives Interesse der Sicherheitsbehörden gibt, darauf zuzugreifen. Grund zur zusätzlichen Sorge ist für die Oppositionspartei ein Nachforderungspapier der Union, wonach die TKG-Novelle verwendet werden soll, eine sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung festzuschreiben. Der CDU-Politiker Thomas Jarzombek hielt dagegen, dass diese Hintertür geschlossen worden sei. Die Koalition habe einen Verweis auf die Vorratsdatenspeicherung gestrichen, nicht hinzugefügt. (anw)