Bundestag startet lebhaft in die Debatte der Urheberrechtsreform

Bauchschmerzen haben die Abgeordneten vor allem bei der Neufassung der Vergütungspauschale für Privatkopien und den Kopierregeln für die Wissenschaft, während Aktivisten U2-Sänger Bono als Anti-DRM-Kämpfer ins Feld führen wollen.

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Die Neufassung der Vergütungspauschale für Privatkopien und die künftigen Kopierregeln für die Wissenschaft waren die Hauptstreitpunkte bei der 1. Lesung des heftig umkämpften Entwurfs der Bundesregierung zur zweiten Reformstufe des Urheberrechts. Die Debatte fand in den frühen Morgenstunden des heutigen Freitags statt. Trotz der ungewöhnlichen Zeit für die Aussprache gab allein Luc Jochimsen von der Linkspartei ihre Rede zu Protokoll. Die Vertreter der anderen Fraktionen entschlossen sich für persönliche Vorträge, nachdem im Vorfeld mehrere andere Tagesordnungspunkte nicht ausführlich verhandelt worden waren. Der Ältestenrat des Parlaments musste sich aber Kritik für seine Entscheidung gefallen lassen, das Thema überhaupt erst so weit hinten auf die Agenda zu setzen.

Alle Redner gingen mit der Bundesregierung aufgrund ihrer Pläne zu Gericht, die Höhe der Urheberabgabe auf Kopiergeräte und Speichermedien nicht mehr selbst vorzugeben und die Vergütungspauschale deutlicher als bisher zu begrenzen. Vertreter der Geräteindustrie und Urheberorganisationen liefern sich bereits seit Monaten eine heftige Lobbyschlacht rund um die aufgeworfenen Vorschläge. Der Streit zwischen beiden Seiten ließ daher auch bei Abgeordneten der Regierungskoalition wie Günter Krings von der CDU Zweifel aufkommen, "ob es wirklich sinnvoll ist, die Verhandlungen über die Höhe einer dem Grunde nach staatlich angeordneten Pauschalvergütung in die Hände der Betroffenen zu legen". Dass der Entwurf die Vergütungspflicht an die Bedingung knüpfe, dass das betroffene Gerät "in nennenswertem Umfang" für Vervielfältigungen eingesetzt wird, hielt Krings gemeinsam mit den meisten anderen Vortragenden ebenfalls für problematisch. Dadurch seien Gerichtsverhandlungen vorprogrammiert, betonte der Sprecher der Unionsfraktion und hielt dagegen: "Wir brauchen keine zusätzliche Vergütung für Rechtsanwälte, sondern eine kalkulierbare Vergütung für die Urheber."

Mit ähnlichen Argumente wandte sich Dirk Manzewski, rechtspolitischer Experte der SPD-Fraktion für Urheberrecht, gegen die vorgeschlagene Neugestaltung der Abgabe: "Ich möchte nicht, dass den Urhebern letztendlich zugemutet wird, hinter ihren Ansprüchen herzulaufen", stellte er klar. Wie Vertretern der anderen Fraktionen ist ihm schleierhaft, wie die so genannte tatsächliche Nutzung gerade bei neuen Gerätetypen festgestellt werden soll. Nicht nachvollziehen kann Manzewski ferner, warum "eine Vergütungsobergrenze von fünf Prozent des Verkaufspreises eingeführt werden soll". "Wenn es bei dieser Regelung bliebe, würde es zu einem wirklich deutlichen Einnahmeverlust bei den Urhebern kommen", empörte sich auch Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP. Im Gegensatz zu ihrem Fraktionskollegen Hans-Joachim Otto brach sie zudem eine Lanze für die Beibehaltung der pauschalen Geräteabgabe.

Weniger Einigkeit unter den Parlamentariern herrschte bei der Frage, ob der Regierungsentwurf bereits den Anforderungen an ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht gerecht wird. Neben dem Bundesrat hatten an dieser Stelle auch bereits Jörg Tauss sowie Carsten Müller, Forschungs- und Bildungsexperten der SPD beziehungsweise CDU, deutliche Nachbesserungen zugunsten des wissenschaftlichen Informationsaustauschs gefordert. Manzewski sprach sich allerdings nun dagegen aus, "weitere Spielräume" zulasten "der Urheber" zu schaffen. Deutlicher noch in seiner Kritik wurde Krings: "Wissenschaftsfreundlich – passen Sie genau auf – heißt dabei ganz unmissverständlich auch wissenschaftsverlagsfreundlich." Die privaten Verlage seien integraler Bestandteil unseres Wissenschaftsbetriebes. und würden bei der Verbreitung von neuen Erkenntnissen aus Wissenschaft und Forschung eine unverzichtbare Filterfunktion erfüllen, schloss sich der CDU-Politiker der Argumentation der Fachverleger an. Leutheusser-Schnarrenberger befand, dass die Regierung bei den Wissenschaftsregeln "über das Ziel hinausgeschossen" sei.

Letztlich kompromissbereit im Wissenschaftsbereich zeigte sich auch Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der Grünen: "Ich wäre sogar damit einverstanden, den wissenschaftlichen Verlagen die Möglichkeit zu eröffnen, den Kopienversand komplett in die eigenen Hände zu nehmen, wenn dies zu fairen Bedingungen geschähe." Ein solches Aus für den Fachinformationslieferanten subito sei aber nur zu tolerieren, wenn das Gesetz deutliche Vorgaben für die Verlage festschreibe. Als einziger Abgeordneter sprach er zudem von einem faktischen "Recht" der Nutzer auf die Privatkopie, das auch gegen die gesetzlich geschützten Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) durchsetzbar sein sollte. Zudem hielt er als Einzelkämpfer der schon im Regierungsentwurf gestrichenen P2P-Bagatellklausel die Stange, mit dem Bundesjustizministerin Brigitte Zypries den illegalen Download einzelner Dateien aus Tauschbörsen straffrei stellen wollte.

Insgesamt machten die Abgeordneten großen Änderungsbedarf an der Regierungsvorlage aus und erachteten so die Vorarbeit des Bundeskabinetts als nicht ausreichend. "Für dieses Gesetz gilt in ganz besonderer Weise, dass es nicht so aus dem Rechtsausschuss und dem Deutschen Bundestag hinausgehen wird, wie es vom Justizministerium eingebracht worden ist", betonte Krings im Vorfeld der nach der Sommerpause folgenden vertieften Beratungen des Entwurfs in Fachausschüssen. Der federführende Rechtsauschuss wird dazu im Herbst auch eine umfangreiche Expertenanhörung durchführen.

Um Gesetzgeber weltweit stärker auf Gefahren zur Einschränkung der Informationsfreiheit hinzuweisen, hat sich die Initiative DefectiveByDesign.org derweil eine besondere Aktion einfallen lassen: Sie möchte U2-Sänger Bono als Vorreiter einer internationalen Anti-DRM-Bewegung gewinnen. Die von der Free Software Foundation (FSF) ins Leben gerufene Kampagne will dazu über eine Petition mindestens 10.000 Unterschriften besorgter Nutzer sammeln. Sobald die Zahl erreicht ist, wollen die Aktivisten an Bono herantreten und zur Mitarbeit bewegen. Ausgewählt haben sie den Sänger, weil dieser sich bereits vielfältig sozial engagiere und eine Führungsrolle innerhalb der Musikindustrie einnehme. So habe er mit seiner Unterstützung für Apples iTunes und den iPod etwa die legalen Distributionsmöglichkeiten für digitale Musik mit bekannt gemacht. Das Problem dabei sei nur, dass alle so erstandenen Dateien mit "DRM-Handschellen" ausgeliefert würden. Es gehe um die Befreiung der Musik von diesen Fesseln.

Zu den Diskussionen um das geistige Eigentum, zu den juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Online-Artikel in "c't Hintergrund" (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten):

(Stefan Krempl) / (jk)