Verwerter fordern höhere Urheberrechtsabgaben auf externe Festplatten

Die Verwertungsgesellschaften haben mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger ihre Forderungen zur Urheberrechtsabgabe auf externe Festplatten bekanntgemacht. Pro Gerät sollen bis zu 34 Euro abgeführt werden. Auch für Handys soll ein neuer Tarif gelten.

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Von
  • Matthias Parbel

Die in der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften haben die Tarife zur Urheberrechtsabgabe auf externe Festplatten und Handys im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Verhandlungen zwischen den Verwertungsgesellschaften und den Branchenverbänden – darunter beispielsweise der Informationskreis AufnahmeMedien – waren zuvor ergebnislos abgebrochen worden.

Wie im Falle von Druckern, PCs, USB-Sticks und anderen Speichermedien bereits geschehen, wollen die Verwertungsgesellschaften auch für externe Festplatten die aus dem Urheberrecht abgeleiteten Vergütungsansprüche geltend machen – und zwar rückwirkend zum Inkrafttreten des zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft am 1.1.2008.

Die nun auf dem Tisch liegenden Forderungen sehen je nach Platten-Typ – unterschieden wird zwischen Multimedia-, Netzwerk- und externen Festplatten – eine Abgabe zwischen 5 und 34 Euro pro Gerät vor. Für eine USB-Platte mit weniger als einem TByte Speicherkapazität wären demnach 7 Euro Urheberrechtsabgabe zu zahlen, ab einem TByte fallen 9 Euro an. Für Festplatten mit Netzwerkanschluss sieht die ZPÜ im Kapazitätsbereich unterhalb von einem TByte lediglich 5 Euro Gebühr vor. Für Netzwerk-Festplatten ab einem TByte steigt die Abgabe hingegen um mehr als das Dreifache auf 17 Euro.

Für mobile und netzwerktaugliche Festplatten sollen die Urheberrechtsabgaben ansteigen.

Noch höher fallen die Abgaben für sogenannte Multimedia-Festplatten aus, die sich nicht nur an den PC anschließen lassen, sondern auch Fernseher oder Musikanlage als Abspielgeräte nutzen können. Für Multimedia-Festplatten, die zudem über eine integrierte TV-Empfangseinheit verfügen, wurde die Urheberrechtsabgabe auf 34 Euro festgelegt. Fehlt die Empfangseinheit sind immerhin noch 19 Euro fällig – und zwar generell unabhängig von der tatsächlichen Speicherkapazität der Multimedia-Festplatte. Entscheidend ist lediglich das Vorhandensein eines Massenspeichers, also einer Festplatte, einer SSD oder einer Kombination von beidem.

Importeure und Hersteller solcher externer Festplatten wurden von den Verwertungsgesellschaften mittlerweile auch schriftlich über ihre Zahlungsverpflichtungen informiert. Wie schon im Falle der Abgabe auf Speichermedien dürfte die endgültige Klärung der Urheberrechtsabgabe auf externe Festplatten allerdings erst noch auf gerichtlichem Wege angestrebt werden. Entweder durch einen Einigungsvorschlag der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder aber ein Gerichtsverfahren beim Oberlandesgericht München.

Auch auf die Entwicklung im Mobilfunkbereich reagiert die ZPÜ mit neuen Tarifen für Handys. Standardhandys sollen nach Angaben des Branchenverbands Bitkom mit einer Abgabe von 12 Euro belegt werden, Smartphones mit berührungsempfindlichem Bildschirm je nach Speicherkapazität mit einer Abgabe von 16 oder 36 Euro. Die Bitkom stellt die Urheberrechtsabgabe für Handys grundsätzlich in Frage. Auf Handys gespeicherte Inhalte seien größtenteils bereits lizenziert oder aus anderen Gründen nicht abgabenrelevant. (map)