ARD will nur GEZ-Radiogebühr für Internet-PC

Man könne nicht für etwas Geld verlangen, was man gar nicht anbiete, meinte ein ARD-Sprecher zum Streit um die GEZ-Gebühr für internetfähige PC.

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Von
  • Jürgen Kuri

Einen neuen Zungenschlag bringt die ARD in die Auseinandersetzung um die nach den bisherigen Beschlüssen ab dem 1. Januar 2007 fällige Rundfunkgebühr für internetfähige PCs. Was die SPD in Baden-Württemberg schon einmal als Kompromiss ins Gespräch gebracht hatte, begründet ein ARD-Sprecher gegenüber dem Focus nun mit rechtlichen Bedenken: Die Computerbesitzer, meinte ARD-Sprecher Rudi Küffner, müssten eigentlich nur für den Radio-Empfang im Netz bezahlen.

Nach Ansicht der ARD ist noch gar nicht klar, wie hoch eigentlich die GEZ-Gebühr für PCs ausfallen soll. Bislang ist die komplette GEZ-Gebühr von gut 17 Euro für Radio und Fernsehen vorgesehen. Aber: "Es geht nicht, dass man für etwas Geld verlangt, was man gar nicht anbietet", sagte Küffner im Gespräch mit Focus online. Zwar würden etwa Sendungen wie die Tagesschau oder die Tagesthemen online verfügbar sein, es gebe aber kein Live-Streaming des gesamten ARD-Programms. Dies sei beim Radio, bei dem alle Programme der ARD-Anstalten im Internet abrufbar seien, anders: Daher sollte für Internet-PCs erst einmal die GEZ-Radiogebühr (5,52 Euro) berechnet werden. Was dann allerdings mit dem ZDF passiert, darüber schweig sich Küffner aus: Das ZDF stellt ebenfalls nicht sein gesamtes Fernsehprogramm ins Netz, hat aber keine Radiosender.

Bei Berechnung der vollständigen GEZ-Gebühr jedenfalls befürchtet nun auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) für Ostfriesland und Papenburg eine Kostenlawine. Die rund 25.000 Mitgliedsbetriebe in der Region Ostfriesland und Papenburg werde die bislang geplante GEZ-Gebühr mit zusammen bis zu 5 Millionen Euro belasten, hieß es bei der IHK. Die letzten Schätzungen der GEZ liegen dagegen deutschlandweit bei nur etwa 10 Millionen Euro zusätzlicher Einnahmen.

Nach den Regelungen im achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, den die Ministerpräsidenten der Bundesländer im Herbst 2004 beschlossen, müssen alle Privathaushalte, sind sie im Besitz eines internetfähigen Rechners, ab dem 1. Januar 2007 Rundfunkgebühren entrichten. Unternehmen müssen unabhängig von ihrer Betriebsgröße die Gebühr an die GEZ entrichten. Ein spezieller Anschluss für einen Fernseh- oder Rundfunkempfang, etwa eine TV- oder DVB-T-Karte, ist nach den Bestimmungen nicht notwendig, damit ein PC GEZ-pflichtig wird – derart ausgestattete ausgerüstete PCs sind auch bislang bereits rundfunkgebührenpflichtig.

Wer schon GEZ-Gebühren für ein Fernsehgerät zu Hause oder an einem Firmen-Standort zahlt, der muss auch künftig für diesen Fall für die dort eingesetzten Internet-PCs nicht erneut berappen. Wer allerdings kein Radio- oder Fernsehgerät, dafür aber einen PC mit Internet-Anschluss besitzt, soll in Zukunft wie bei einem Fernsehgerät zur Kasse gebeten werden. Für Firmen soll die Gebühr grundstücksbezogen erhoben werden. Unternehmen würden damit pro Firmengebäude zahlungspflichtig, aber nur dann, wenn sie nicht bereits GEZ-Gebühren für die am jeweiligen Standort eventuell vorhandene Fernsehgeräte bezahlen.

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