Streit um Auflagen für US-Wahlmaschinenhersteller

Im US-Bundesstaat North Carolina müssen seit kurzem Wahlmaschinenanbieter die Software offenlegen. Der Hersteller Diebold ist dagegen vor Gericht gezogen.

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Der US-amerikanische Wahlmaschinenhersteller Diebold geht vor dem Superior Court in Raleigh gegen die kürzlich im Bundesstaat North Carolina erlassenen Auflagen für E-Voting-Anbieter (PDF-Datei) vor. Das Unternehmen will erwirken, dass es keinen umfassenden Einblick in den Source Code gewähren und erkennbar machen muss, welche Programmierer mitgearbeitet haben. Das teilen die Bürgerrechtler von der Electronic Frontier Foundation (EFF) mit. Diese fordern ihrerseits in einer Eingabe (PDF-Datei) Diebold und andere Hersteller auf, sich entsprechend der Vorschriften zu verhalten. Das Gericht hat für den 28. November eine Anhörung anberaumt.

Der Bundesstaat North Carolina erstellt eine Liste jener Anbieter von Wahlmaschinen, die bestimmte Auflagen einhalten und dadurch dafür sorgen, dass die Funktionen ihrer Geräte überprüfbar sind. Aus dieser Liste können die Wahlkreise den gewünschten Wahlmaschinenlieferanten auswählen. Dieser muss die Software darlegen, die wichtig für die Funktionen, das Setup, die Konfiguration und Betrieb des Voting-Systems ist. Dazu gehört eine "komplette Kopie der Quelle", heißt es auf Seite 145 der 382-seitigen NCGA General Statutes.

Diebold-Anwälte meinen nun, das Gesetz sei zu weit gefasst. Es werde etwas gefordert, das das Unternehmen nicht erfüllen kann. Es versuche nun, die Vorschriften nicht anzufechten, sondern klarzustellen. In Medienberichten heißt es, da Diebold seine Geräte mit Windows betreibe, könne es ohne Erlaubnis von Microsoft den Quellcode nicht offen legen. EFF-Anwalt Matt Zimmerman entgegnet, das neue Gesetz sei erlassen worden, um den Wählern North Carolinas Vertrauen in die Integrität und Genauigkeit zu geben. Anstatt die Vorschriften anzufechten, solle Diebold ein System entwickeln, dem die Wähler vertrauen können. Die Wähler haben guten Grund zum Misstrauen, meint die EFF. Während der jüngsten Präsidentschaftswahlen seien in Wahlmaschinen des Diebold-Konkurrenten UniLect 4500 Stimmen verloren gegangen.

Diebold war im vergangenen Jahr stark unter Druck geraten, weil in die Öffentlichkeit gelangte Software und E-Mail-Korrespondenz von Angestellten bei Kritikern starke Zweifel an der Integrität der Firma und an der Sicherheit der Wahlmaschinen aufkommen ließen. Auch hatte das Voting System and Procedures Panel von Kalifornien in einem Bericht festgestellt, dass es Unregelmäßigkeiten rund um die Lieferung und Installation von Wahlmaschinen von Diebold in Kalifornien gegeben hatte. Der kalifornische Innenminister Kevin Shelley untersagte im Mai die Verwendung von Diebold-Wahlmaschinen in vier kalifornischen Wahlbezirken, mittlerweile hat sich Diebold aber mit den kalifornischen Behörden geeinigt.

Zu den Auseinandersetzungen um elektronische Wahlmaschinen siehe auch: (anw)