EU-Kommission nimmt Microsoft erneut unter die Lupe

Die Koppelung von Browser und Betriebssystem ist erneut Gegenstand der Untersuchungen der EU-Kommission. Microsoft lieferte seit 2011 das vorgeschriebene Auswahlfenster nicht mehr mit aus.

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Die EU-Kommision hat ein neues Verfahren gegen Microsoft wegen unlauterer Geschäftspraktiken eingeleitet. Der Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia begründete dies damit, dass der US-Konzern Windows-Nutzern keine freie Wahl des Web-Browsers mehr anbiete. Microsoft halte sich nicht an seine 2009 gemachten Zusagen.

Microsoft muss seit 2009 ein Auswahlfenster für Browser in sein Betriebssystem integrieren. Die EU-Kommission war einer Beschwerde von Opera gefolgt, die die Koppelung der Software mit Windows kritisierte. Gegen die Verpflichtung verstößt der US-Konzern aus Brüsseler Sicht seit Februar 2011, als in einer Aktualisierung für Windows 7 die Auswahl der Alternativen entfernt wurde.

Inzwischen hat Microsoft auf die Vorwürfe reagiert und macht einen technischen Fehler für die fehlende Auswahl verantwortlich. Gleichzeitig habe man bereits die fehlende Software nachgerüstet. Demnach erwartet der Konzern Sanktionen seitens der EU und entschuldigt sich für die Versäumnisse.

Schon im März 2012 war das Unternehmen wieder unter Beobachtung der EU-Kommission geraten. Mozilla und Google kritisierten die Windows-8-RT-Version, die nur den Internet Explorer als vollwertigen Browser zulässt. Microsofts dominierende Stellung auf dem IT-Markt und das Verhalten der Redmonder gegenüber Wettbewerbern rief in der Vergangenheit schon einige Male die EU-Kartellwächter auf den Plan.

Die EU-Kommission hatte ihr erstes Verfahren gegen Microsoft im Jahr 2000 nach einer Beschwerde von Sun Microsystems eröffnet. Der US-Konzern verweigerte seinen Konkurrenten grundlegende Informationen zu mehreren Schnittstellen zur Kommunikation über Netzwerke. Ein zweites Verfahren kam 2001 hinzu. Hier bemängelte die EU-Kommission die Koppelung des Betriebsystems mit dem Windows Media Player zu Ungunsten der Verbraucherwahl.

2004 urteilte die EU-Kommission, dass das Verhalten Microsofts mit seinem Quasi-Monopol auf PC-Betriebssysteme und die Koppelung des Media Players mit Windows einen Verstoß gegen das europäische Wettbewerbsrecht darstellt. Sie zwang Microsoft, die Informationen zu den Schnittstellen freizugeben und auch Windows-Versionen ohne den Media Player anzubieten. Hinzu kam ein Bußgeld von 497,2 Millionen Euro. Bis 2008 musste die EU-Kommission den Betrag wegen mehrere Versäumnisse Microsofts auf 899 Millionen Euro anheben. (fo)