EU-Komission: iTunes-Kartellverfahren zielt hauptsächlich auf Musikkonzerne

Apple sei bei den nationalen Beschränkungen und Preisunterschieden bei Musik in den europäischen iTunes Stores mehr Opfer als Täter, hieß es bei der EU-Kommission; die Majors hätten Apple die Bedingungen diktiert.

vorlesen Druckansicht 78 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • JĂĽrgen Kuri

Das Kartellverfahren, das die EU-Kommission gegen Apple und Musikkonzerne wegen nationaler Limitierungen bei den europäischen iTunes Stores eröffnet hat, richtet sich hauptsächlich gegen die vier großen Labels EMI, Warner Music, Sony BMG und Universal Music. Die Wettbewerbshüter werfen den Unternehmen vor, dass Kunden Online-Musik nur im iTunes-Shop ihres jeweiligen Heimatlandes einkaufen können; auch müssen europäische Kunden in den verschiedenen nationalen Varianten des iTunes Store in Europa teilweise stark unterschiedliche Preise für einzelne Songs oder Alben bezahlen. Die EU-Kommission bemängelt daher, dass die nationale Abschottung der europäischen iTunes Stores dazu führe, dass die Wahlmöglichkeiten der Kunden beschränkt würden, welche Musik sie zu welchem Preis kaufen können.

Man sei der Ansicht, dass diese Vereinbarungen Apple von den Majors diktiert worden seien und es keine Berechtigung dafür gebe, sagte Kommissionssprecher Jonathan Todd gegenüber US-Medien. Apple ist nur der Manager des iTunes Store: "Es ist richtig, dass der Fokus sich auf die großen Musikfirmen richtet." Apple sei hier mehr Opfer als Täter.

Apple hatte Ähnliches zu seiner Verteidung schon geäußert, als die Beschwerde des britischen Office of Fair Trading bekannt wurde, auf die das jetzige EU-Verfahren zurückgeht. Apple hatte recht lange gebraucht, den iTunes Store nach Europa zu bringen, da sich die Lizenzverhandlungen mit den Labels recht schwierig gestalteten. Ein Sprecher von Apple hat nun als Reaktion erneut betont, das Unternehmen habe stets einen einheitlichen europäischen Online-Laden betreiben wollen. Plattenfirmen und Verleger hätten jedoch auf gewisse Grenzen bei der Rechtevergabe hingewiesen. "Wir sind nicht der Auffassung, dass Apple etwas getan hat, um EU-Recht zu verletzen. Wir werden weiterhin mit der Kommission zusammenarbeiten, um diese Angelegenheit zu lösen."

Die Plattenkonzerne sind natürlich anderer Ansicht als die EU-Kommission. Universal Music ist sich keiner Verletzung von EU-Recht oder anderer Gesetze bewusst und will fristgerecht auf das Schreiben der EU-Kommission antworten. Ähnliches ist von EMI zu hören, die gerade durch die Ankündigung, ihren Musikkatalog DRM-frei über iTunes und potenziell auch über andere Online-Musikshops anzubieten, für Aufsehen sorgten.

Der EU-Kommission dürften aber auch die nationalen Verwertungsgesellschaften der EU-Mitgliedsstaaten, etwa die GEMA in Deutschland, ein Dorn im Auge sein, auch wenn sie in dem Verfahren erst einmal nicht erwähnt werden: Die EU versucht seit einiger Zeit, die Möglichkeit zur EU-weiten Lizenzierung von Musikrechten besonders für Online-Dienste und Shops wie den iTunes Store zu etablieren, stieß aber auf Widerstand unter anderem bei den nationalen Verwertungsgesellschaften. Ein von der Kommission akzeptiertes Abkommen zwischen den Majors und den dreizehn europäischen Verwertungsgesellschaften soll die Situation bessern, das EU-Parlament aber möchte eine Richtlinie von Parlament, Rat und Kommission zu Regelungen für europaweite Lizenzen im Online-Musikmarkt.

Siehe dazu auch: