Gesetz gegen Kostenfallen im Internet tritt in Kraft

Mehrere Millionen Menschen sind schon Opfer von Internet-Abzocke geworden, oft waren Jugendliche betroffen. Ab dem 1. August gilt eine eindeutige Button-Lösung für alle Bestellungen im Netz.

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Von
  • dpa

Das Risiko von versteckten Kostenfallen im Internet wird ab Mittwoch deutlich eingedämmt: Zum 1. August tritt die so genannte Button-Lösung auf Grund des neuen Paragrafen 312g des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Kraft. Verkäufer im elektronischen Geschäftsverkehr werden dazu verpflichtet, ihren Kunden den Gesamtpreis der Ware und die Versandkosten "klar und verständlich in hervorgehobener Weise" anzugeben. Bei einem Abonnement muss die Mindestlaufzeit genannt werden. Vor allem aber sind kostenpflichtige Bestellungen über eine Schaltfläche nur noch dann zulässig, wenn dieser Button mit einer eindeutigen Kennzeichnung wie "zahlungspflichtig bestellen" gekennzeichnet ist. Diese Button-Lösung ist auch in einer EU-Richtlinie vorgesehen.

Zum Beschluss der neuen Gesetzesregelung im Bundeskabinett sagte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, mehr als 5 Millionen Internetnutzer seien bereits in Online-Kostenfallen getappt. Es gebe zahlreiche Beschwerden zu scheinbaren Gratisangeboten, bei denen dann doch eine Rechnung gekommen sei. Künftig sind Verbraucher nur dann zur Zahlung verpflichtet, wenn sie bei der Bestellung ausdrücklich bestätigen, dass sie die Kostenpflicht kennen.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) kritisierte, die Neuregelung bedeute ein "erhebliches Kostenrisiko für Shopbetreiber". Für viele kleine Internethändler wachse damit zudem die Gefahr, "Opfer einer neuen Abmahnwelle zu werden, wenn Kanzleien die neue Regelung zu Gewinnzwecken missbrauchen". Zur Umsetzung der Vorschriften hat der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) einen Ratgeber bereitgestellt. (anw)