Dänemark und Irland sprechen sich gegen Microsofts OpenXML aus

Das dänische und das irische Standardisierungsinstitut halten Microsofts Dokumentenformat vor einer ISO-Normierung noch für stark überarbeitungswürdig, während der DIN-Entscheid für OOXML hierzulande in der Schusslinie bleibt.

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Das dänische Standardisierungsinstitut hält Microsofts Dokumentenformat Office Open XML (OOXML) vor einer Standardisierung durch die Internationale Organisation für Normung (ISO) noch für stark überarbeitungswürdig. Die Einrichtung Dansk Standard hat daher laut einer Mitteilung ein mit Kommentaren versehenes "Nein" im Rahmen der offiziell am gestrigen Sonntag beendeten Vorabsondierung der ISO zu einem weiteren offenen Dokumentenstandard neben dem Open Document Format (ODF) ausgesprochen. Genauso ist die Entscheidung der National Standards Authority of Ireland (NSAI) ausgegangen. Auch die irische Normierungsbehörde hat für "Nein" gestimmt und Verbesserungsvorschläge gemacht.

Die Dänen haben auf 64 Seiten ihre Kritik (PDF-Datei) an OpenXML zusammengefasst. Darin verweisen sie etwa auf offene Fragen der Interoperabilität zu ODF oder der Rückwärtskompatibilität zu bestehenden Techniken, die zu enge Bindung an Microsoft-Produkte sowie allgemeine formale Probleme der OOXML-Spezifikation. Nicht zuletzt spricht das Institut rechtliche Probleme rund um den Zugang unabhängiger Entwickler zu den umschriebenen technischen Verfahren an. Zugleich betont Dansk Standard, dass das Votum auf einem Konsens aller in dem Normierungsausschuss vertretenen Parteien beruhe. Kurz zuvor hatte das Nachbarland Schweden, das in einer umstrittenen Abstimmung OpenXML zunächst grünes Licht gegeben hatte, sein "Ja" wegen Unregelmäßigkeiten bei der Abstimmung zurückgenommen und für Enthaltung optiert. Das norwegische Komitee für Standards hat sich in erster Instanz genauso wie die Dänen gegen OOXML in seiner jetzigen Form als ISO-Standard stark gemacht.

Weitere Kritik gibt es derweil an der Entscheidung des Deutschen Instituts für Normung (DIN), das im Rahmen einer heftig umkämpften Ausschusssitzung klar für die ISO-Standardisierung von OpenXML votiert hat. Der Berliner Fachanwalt Michael Schinagl von der Kanzlei BDHSW hat in diesem Zusammenhang gegenüber heise online auf weitere Unstimmigkeiten hingewiesen. Die Arbeit des federführenden Normenausschuss Informationstechnik und Anwendungen (NIA) verlief ihm zufolge "nicht transparent und unfair".

Konkret bemängelt Schinagl zunächst, dass die Richtlinie für die Arbeit für Normenausschüsse im DIN eigentlich nicht öffentlich zugänglich ist und offenbar in der Regel nur Mitgliedern des Gremiums selbst an die Hand gegeben werde. Auf Nachfrage habe er das 530 Seiten umfassende Buch aber erhalten. Beim Lesen darin sei er über die DIN-Regel 820 zur Normierungsarbeit gestolpert. Diese besage, "dass Normen sich nicht auf Gegenstände erstrecken sollen, auf denen Schutzrechte ruhen". Sei es in Ausnahmefällen nicht vermeidbar, dass bestehende gewerbliche Ansprüche wie Patente berührt würden, sei mit den Berechtigten eine Vereinbarung darüber zu treffen, "die mit dem Allgemeininteresse im Einklang steht". Dies könne etwa über die "Vergabe von Lizenzen unter angemessenen Bedingungen" erfolgen.

Dass OpenXML an diversen Stellen von Microsoft hochgehaltene gewerbliche Schutzrechte berühre, erscheint Schinagl nicht allein aufgrund entsprechender Auflistungen und Ausführungen auf der sich kritisch mit dem Format auseinandersetzenden NOOOXML-Seite deutlich. Die Redmonder hätten demnach zwar angekündigt, niemanden aufgrund möglicher Patentverletzungen zu verklagen. Dies stelle jedoch keine angemessene Lizenz dar. "Das Versprechen scheint mir auch keine ewige Garantie gegen alle Angriffarten und -gegner darzustellen", moniert der Anwalt. Wie etwa sei zu verfahren, wenn Microsoft Rechte an Dritte abgebe und diese Klage erheben würden?

Generell hält Schinagl die Äußerungen Microsofts zur Handhabung von Schutzrechten rund um das Format für unklar gefasst und auslegungsbedürftig. "Unklarheiten bedeuten aber rechtliche Gefahren", verweist der Jurist auf Unsicherheiten. Zudem sähen die Endnutzer-Verträge für OpenXML restriktive Regelungen vor. Sie würden es dem Nutzer des Formats etwa nicht erlauben, Anwendungen zu nutzen, die aufgrund von Nachbauten von Microsoft-Produkten durch "Reverse Engineering" OOXML einsetzen. "Offenbar enthalten die über 6000 Seiten der Formatbeschreibung aber Elemente, die für Dritte nur durch Nachbau von Microsoft-Standards insbesondere für das Verarbeiten alter Formate der Redmonder zu integrieren sind", führt Schinagl seine Bedenken weiter aus. Damit wäre rechtlich die Nutzung für Verbraucher ausgeschlossen, solange diese an die aufgestellten Vertragsbedingungen gebunden seien. Zweifelsfrei werde sich auch der durchschnittliche Programmierer nicht in die Gefahr begeben wollen, diese Fragen auf eigene Faust zu klären. Das bedeute, dass die Norm aufgrund der rechtlichen Unvollkommenheiten ein Handelshemmnis darstelle. Ein solches laufe wiederum dem Zweck der Normierung zuwider.

Für unerklärlich hält es Schinagl in diesem Zusammenhang, dass die vom DIN an das ISO übermittelten Kommentare zu OpenXML auf die rechtlichen Aspekte nicht eingehen. Vielmehr würden diese nach Kenntnis des Anwalts vor allem auf technische Implementierungsprobleme abstellen. Unverständlich bleiben dem Juristen auch Äußerungen des DIN, wonach Details zu den NIA-Sitzungen aufgrund angeblicher Vertraulichkeitserklärungen der Mitglieder geheim zu bleiben hätten. Dem stehe eine weitere Passage in dem Regelwerk für die Ausschussarbeit entgegen. Sie hält fest, dass das Gremium die Möglichkeit hat, die Öffentlichkeit bei einem berechtigten Interesse über den Fortgang der Normungsarbeiten zu unterrichten. Angesichts der Tatsache, dass das DIN letztlich eine staatliche Aufgabe aufgrund eines mit der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1975 geschlossenen Vertrages wahrnehme, sieht Schinagl sogar eine Pflicht für das Institut beziehungsweise den Ausschuss, detailliert öffentlich über laufende Standardisierungsprozesse aufzuklären.

Siehe dazu auch:

(Stefan Krempl) / (jk)