Bayern fordert erneut Ausdehnung des Verbots von "Killerspielen"

Die bayerische Familienministerin Christa Stewens hat den Kabinettsbeschluss zur Indizierung gewaltbeherrschter Spiele als "halbherzig" abgetan, während die Opposition von unklaren Rechtsbegriffen und einem Placebo spricht.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 343 Kommentare lesen
Lesezeit: 4 Min.

Die bayerische Familienministerin Christa Stewens hat den Beschluss des Bundeskabinetts zur Indizierung "gewaltbeherrschter" Computerspiele als "halbherzig" und "völlig unzureichend" bewertet. Nach Ansicht der CSU-Politikerin sind die geplanten Maßnahmen zwar im Prinzip richtig, in ihrer Wirkung jedoch eher kosmetischer Natur. Statt der nun vorgelegten Gesetzesänderungen forderte Stewens erneut "ein strafbewehrtes Herstellungs- und Verbreitungsverbot von Killerspielen". Ein solches Verbot würde laut der Evaluierung der Jugendschutzgesetzgebung zu Computer- und Videospielen durch das Hans-Bredow-Instituts für Medienforschung allerdings große verfassungsrechtliche Probleme mit sich bringen.

"Leider finden sich noch etliche Haare in der vermeintlich guten Suppe", monierte Stewens. Zum einen gelte die geplante Neuregelung nicht für den Onlinebereich. "Gerade hier lauern aber für unsere Kinder und Jugendlichen die größten Gefahren." Zum anderen hätte sich die Ministerin ein klareres politisches Zeichen gewünscht, "dass gewaltbeherrschte Spiele in unserer Gesellschaft nichts verloren haben". Diese seien "mit dem Wertesystem unseres Grundgesetzes unvereinbar".

Aus diesem Grund will Stewens im Bundesrat erneut ein strafrechtliches Herstellungs- und Verbreitungsverbot so genannter Killerspiele fordern. Ein erster Vorstoß des Freistaates aus dem vergangenen Jahr liegt noch immer auf Eis. "Bayern spricht sich darüber hinaus für höhere gesetzliche Anforderungen bei den Freiwilligen Selbstkontrollen und für Verbesserungen bei der Indizierung der Medien aus", betonte Stewens weiter. "Zudem muss auch der Bußgeldrahmen des Jugendschutzgesetzes drastisch erhöht werden."

Scharfe Kritik an dem Regierungsvorhaben, dem zufolge auch die Altersfreigaben auf CDs und DVDs deutlich vergrößert werden sollen, übten unter anderen Vorzeichen auch Oppositionspolitiker. Kai Gehring, jugendpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, erklärte unklare Rechtsbegriffe wie "gewaltbeherrschte Spiele" zu "Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Gerichte". Weiter beklagte der Abgeordnete aber, dass mit dem "Reförmchen" das "gestiegene Kontroll- und Vollzugsdefizit im Jugendschutz nicht angegangen" werde. Eine Novelle ohne höhere Kontrolldichten, schärfere Bußgelder und intensivere Kooperation bleibe ein zahnloser Tiger und reine Symbolpolitik. Kinder dürften aus ethischen und pädagogischen Gründen aber keinesfalls als Lückenbüßer für fehlende staatliche Jugendschutz-Kontrollen missbraucht werden. Testkäufe durch Jugendliche im Handel hätten daher nicht nur aus dem Gesetz herausgehalten, sondern verboten werden müssen.

Die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Bundestag, Miriam Gruss, und ihr für Medienpolitik zuständiger Kollege, Christoph Waitz, bezeichneten den Gesetzesentwurf ebenfalls als "Placebo". Die Jugendlichen könnten sich die Spiele trotz des Verbotes aus dem Onlinehandel oder aus dem Ausland besorgen, zu Weihnachten schenken lassen oder einfach über das Internet spielen. Zudem gelte der alte Grundsatz: "Alles was verboten ist, ist erst recht interessant." Jugendliche müssten im Umgang mit den Medien besser geschult und sensibilisiert werden, ebenso Eltern und Lehrer. Die beabsichtigten Regelungen würden dagegen nur eine "Scheinsicherheit" schaffen.

Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) hatte bereits im November Bedenken gegen die neuen Warnhinweise angemeldet: "Das Thema Alterskennzeichen auf den Verpackungen betrifft unsere Branche unmittelbar, zumal wir auch die europäischen Kennzeichen seitens der Industrie organisieren", erläuterte BIU-Geschäftsführer Olaf Wolters. "Die geplanten Änderungen finden nicht unsere Zustimmung und deshalb werden wir uns hiergegen auch zur Wehr setzen."

Bereits im September hatte sich der BIU der Kritik des IT-Branchenverbands Bitkom an dem geplanten Verbot gewaltbeherrschter Spiele angeschlossen. Die dabei genannten Kriterien würden bisher bereits von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) in Indizierungsverfahren angewendet. Sie nun aus der Einbettung in eine Gremienentscheidung heraus zu lösen und direkt ins Gesetz zu schreiben, sei "problematisch".

Siehe dazu auch:

Siehe dazu auch den Online-Artikel in c't-Hintergrund zur bisherigen Berichterstattung über die Diskussion um das Jugendmedienschutzrecht, Gewaltspiele, Verbotsforderungen und Beschränkungen für Jugendliche bei Spielen:

(Stefan Krempl) / (jk)