Missweisende WLAN-Werbung führt zu Kaufpreiserstattung

Im Vergleich nach einer Sammelklage bietet Belkin US-Kunden 50 Prozent Rabatt für einen Neukauf oder die Erstattung des Kaufpreises an.

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Mit großgedruckten Bruttodatenraten zu werben ist bei WLAN-Herstellern gang und gäbe, denn beispielsweise 54 MBit/s bei Produkten nach dem IEEE-Standard 802.11g machen mehr Eindruck als die auf Anwendungsebene unter günstigen Umständen erreichbaren 25 MBit/s. Diese Praxis stieß Kunden in den USA sauer auf, was zu einer Sammelklage gegen den Hersteller Belkin führte.

Offensichtlich hatten die Konsumenten vor Gericht gute Karten: Belkin vergleicht sich jetzt lieber mit den Käufern, als den Streit auszufechten. Betroffen sind 37 WLAN-Produkte vom 802.11b-USB-Adapter F5D6050 bis zum Pre-N-Router F5D8230-4, zwischen Oktober 2002 und Februar 2007 erstanden wurden. Besitzer dieser Geräte können sich innerhalb eines Jahres für bis zu zwei Produkte den Kaufpreis erstatten lassen oder bis zu drei 50-Prozent-Rabattcodes für einen Neukauf erhalten.

Ähnliches war Netgear vor anderthalb Jahren widerfahren. Seit einiger Zeit weisen bei vielen Geräten halbwegs leicht erkennbare Fußnoten auf den Unterschied zwischen Brutto- und Nettodatenrate hin. (ea)