Weiter Streit um WIPO Broadcasting Treaty

Auch ein neuer Vorschlag der World Intellectual Property Organisation für ein Abkommen zum Schutz der Anbieter von Rundfunkübertragungen trifft auf Kritik von Verbraucherverbänden und Bürgerrechtsorganisationen.

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Von
  • Monika Ermert

Der Vorsitzende des Ständigen Ausschusses Urheber- und verwandte Rechte bei der World Intellectual Property Organisation (WIPO), Jukka Liedes, hat einen neuen Textvorschlag für den geplanten WIPO Broadcasting Treaty vorgelegt (Word-Dokument). Das Abkommen soll den Schutz von Rundfunkübertragungen gegen Signalpiraterie verbessern und wird seit mehreren Jahren diskutiert. Einigen sich die Mitglieder des SCCR nicht bis zur nächsten Generalversammlung, könnte das Projekt am Ende doch noch scheitern.

Auch auf das neue "Non-Paper", das die WIPO am 1. Mai auf ihrer Webseite veröffentlichte, reagierten Verbraucherverbände und Bürgerrechtsorganisationen mit Kritik. Trotz einiger Einschränkungen befürchten sie nach wie vor eine neue Klasse von Exklusivrechten für die Rundfunk-, Satelliten- und Kabelunternehmen. Was bislang nach dem Urheberrecht noch erlaubt ist, könnte durch die neuen Rundfunkrechte verboten werden, etwa die Nutzung bestimmter Empfangstechnologien wie dem persönlichen Videorecorder. Auch vor einem Wegsperren eigentlich urheberrechtlich freier Inhalte durch die neuen Signal-Schutzrechte warnen Organisationen wie CPTech oder Electronic Frontier Foundation (EFF). Sie kritisieren auch das geplante Verbot der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen.

Das Non-Paper sei gezielt auf den "Signal-basierten Ansatz" gerichtet, schreibt dagegen Liedes in der Erläuterung zu dem neuen Text. Damit folge es der von der Generalversammlung der WIPO vorgegebenen Zielrichtung für den umstrittenen Vertrag. Die Generalversammlung der WIPO-Mitgliedsstaaten hatte im vergangenen Herbst eine Vertragskonferenz noch einmal nach hinten verschoben. Davor sollten die großen Differenzen um den Vertrag auch zwischen den Mitgliedsstaaten geklärt werden.

Die EU, Korea, Japan und Kolumbien sind eher für eine Ausweitung der Rechte und gegen einen engen signalbezogenen Ansatz. Die USA, Brasilien, Ägypten, Indien, Indonesien Iran und China sind eher für einen engen Anwendungsbereich. Zwischen den USA und Europa tobte dabei auch der Kampf um eine mögliche Einbeziehung von Webcastern in die Schutzrechte, die USA hatten eine solche Aufweitung empfohlen. Ein möglicher Webcasting Treaty wurde dann zurückgestellt, doch der Kampf um die Reichweite zwischen den USA und Europa bleibt.

Gegenüber US-Medien äußerten sich auch Vertreter großer TK-Unternehmen erneut kritisch. Sie fürchten, dass sie in die Haftung genommen werden, wenn über ihre Netze Sendungen weiterverbreitet werden. Unternehmen wie Verizon, AT&T, HP oder Intel hatten sich gemeinsam mit den Bürgerrechtlern und Verbraucherschützern gegen den WIPO Broadcasting Treatment gewandt. "Ich frage mich, wer am Ende diesen Vertrag haben will?" fragt Manon Ress von CPTech. "Der (SCCR-)Vorsitzende? Die WIPO?"

In ihrem Blog konfrontiert Ress Liedes Einlassungen zur Konzentration auf die Signalpiraterie mit der klaren Ansage, ohne spezielle Rechte für die Rundfunkunternehmen gehe es nicht. Liedes hatte geschrieben, die Vertreter der Rundfunkunternehmen hätten klargemacht, die Verhandlungen sollten aufgegeben werden, wenn man nicht zur Absicherung einer Reihe elementarer und unverzichtbarer Rechte bereit sei. Durch den von Liedes daher ins Non-Paper aufgenommenen Schutz vor Weitersendungen der Programme gehe das Papier erneut über den Schutz des eigentlichen Life-Signals hinaus, so die Kritiker. Der SCCR versucht im Juni noch einmal, eine Einigung zur Reichweite der Schutzmaßnahmen herbeizuführen.

Zum Broadcasting Treaty der WIPO siehe auch:

(Monika Ermert) / (vbr)