Computerspiele-Branche wehrt sich gegen "Killerspiele"-Verbot

Die Computerspiele-Branche hat den von Unionsministern und einem Kriminologen skizzierten staatlichen Handlungsbedarf beim Jugendmedienschutz als "zeitlich überholt" abgewiesen. Kritik kommt auch von SPD und FDP.

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Die Computerspiele-Branche sieht nach wie vor keinen staatlichen Handlungsbedarf beim Jugendmedienschutz. Forderungen nach einem schärferen strafrechtlichen Vorgehen gegen "Killerspiele", wie sie Unionsminister am Freitag nach Präsentation einer Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) aufstellten, wies der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) "zeitlich überholt" zurück. Die Lobbyvereinigung spielt damit auf die Anhörung im Bundestag zu gewalthaltigen Computerspielen Ende April an. Medienexperten aller Fraktionen votierten danach gegen strafrechtliche Verschärfungen. Die SPD hatte schon vorab die Position abgesteckt, dass allein "Vollzugsdefizite" beim Jugendschutz und bei der Anwendung des Strafgesetzbuches (StGB) zu beheben seien.

Neue Zahlen oder Erkenntnisse präsentierte KFN-Direktor Christian Pfeiffer Ende vergangener Woche nicht. Schon bei der Sachverständigendebatte im Parlament hatte er die gleichen Ergebnisse etwa der Überprüfung von 72 Spielen vorgetragen, wonach sein Institut bei 37 Prozent der untersuchten Spiele mit Altersfreigabe eine höhere Altersklasse als die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) bevorzugt und bei 27 Prozent die Einstufung als zweifelhaft betrachtet habe. Auch der Vorwurf der zu großen Industrienähe der USK aus Pfeiffers Munde ist altbekannt. Vertreter der USK und vom BIU konterten die Vorwürfe bereits bei dem Expertengespräch im Bundestag.

Die Wirtschaftsvereinigung hat nun auch Zweifel an der wissenschaftlichen Seriosität des kriminologischen Forschungsberichts erhoben. Keine Erwähnung finde eine qualitative Studie des British Board of Film Classification (BBFC), der staatlichen Alterskennzeichnungsinstitution in Großbritannien. Sie komme im Gegensatz zu Pfeiffers Behauptung eines erhöhten Gewaltrisikos bei gefährdeten Spielern brutaler Games zu dem Ergebnis, dass Spiele trotz ihrer Interaktivität emotional kaum fesseln würden. Es herrsche zudem Konsens darüber, dass die bestehenden Jugendschutzmechanismen effizienter kommuniziert werden müssen, um die Akzeptanz der Jugendschutzsysteme zu verbessern. Der BIU fordert die Innenminister daher auf, sich an der PR-Arbeit zu beteiligen, "anstatt das Vertrauen der Öffentlichkeit in die bestehenden staatlichen Jugendschutzmechanismen durch unsachliche Kritik zu untergraben".

Auch auf Landesebene hat der wieder erstarkte Ruf nach einem ausgeweiteten Verbot von "Killerspielen" Oppositionspolitikern Wasser auf die Mühlen gegeben. Die CDU-geführte hessische Landesregierung dürfe damit nicht davon ablenken, dass sie "zu wenig für den Jugendschutz und für die Ausbildung von Medienkompetenz junger Menschen tut", kritisiert der innenpolitische Sprecher der hessischen SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph. Bestes Beispiel für die jugendpolitische Kurzsichtigkeit der Landesregierung sei die beschlossene Novellierung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes (HPRG), die eine zwölfprozentige Kürzung der Mittel für staatliche Medienkompetenzprojekte vorsehe. Bei der Altersempfehlung von Spielen hätten die Vertreter der obersten Landesjugendbehörden zudem schon seit Jahren Vetorecht. Die USK-Schelte Pfeiffers greife deshalb zu kurz. Generell sei sinnvollerweise die Evaluierung der erst 2003 novellierten Jugendschutzgesetzgebung abzuwarten.

Der hessische FDP-Landeschef Jörg-Uwe Hahn brachte derweil Ganztagsschulen auch als Mittel gegen eine Verrohung der Jugend durch gewalthaltige Computerspiele ins Spiel. Anstatt alleine vor dem Fernseher oder dem Computer zu sitzen, ermögliche "die nachmittägliche Teilnahme an einem schulischen Ganztagsangebot ein Zusammensein mit Freunden und schafft sinnvolle Anreize zum Lernen und Erleben". Pfeiffer hatte jüngst ebenfalls eingeräumt, dass sich das Problem gewalttätiger Heranwachsender und Amokläufer mit einem verschärften Verbot brutaler Computerspiele nicht allein beseitigen lasse. Dies sei nur durch eine Aufklärungskampagne und die Ganztagsschule machbar, mit der den Jungen der Nachmittag "gerettet" werden könnte.

Bislang ist im bereits an Computerspiele angepassten Paragraphen 131 StGB die Verbreitung, Herstellung oder das Zugänglichmachen von Darstellungen "grausamer oder sonst unmenschlicher Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnlichen Wesen" mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr belegt, wenn sich in ihnen "eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt" oder wenn sich "das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt". Ein Gesetzentwurf Bayerns liegt momentan im Bundesrat auf Eis. Schwerpunkt ist ein neuer Paragraph 131a StGB mit einem Herstellungs-, Verbreitungs-, Veröffentlichungs- und Erwerbsverbot für "virtuelle Killerspiele". Dieses soll auch dann greifen, wenn Games dem Spieler die Beteiligung an entsprechend dargestellten Gewalttätigkeiten ermöglichen.

Siehe dazu die Linkliste in c't Hintergrund

(Stefan Krempl) / (anw)