Bundesregierung will mit Konsequenzen aus Telekom-Affäre abwarten

Die Aufsichtsbehörde habe bei ihren Prüfungen keinen Anlass zum Eingreifen gesehen, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage aus dem Parlament. Die Bundesregierung will nun die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft abwarten.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Bei ihrer Prüfung der Sicherheitskonzepte der Deutschen Telekom hat die Bundesnetzagentur über Jahre keine "wesentlichen Mängel" und daher auch keinen Grund für Beanstandungen gesehen. Das geht aus den Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen (16/9591) zur Telekom-Affäre hervor, die heise online vorliegt. In Hinblick auf das von T-Systems betriebene Regierungsnetz "Informationsverbund Bonn-Berlin" (IVBB) sieht die Bundesregierung die Sicherheit vor Überwachung noch als gewährleistet an. Die Telekom-Tochter habe mitgeteilt, dass keine Daten von der Affäre betroffen seien; die Daten seien überdies nie zu anderen als zu Abrechnungszwecken genutzt worden und würden zur Zeit nach 120 Tagen gelöscht. Die derzeit "umfänglichen Kontrollmöglichkeiten" hält die Bundesregierung für ausreichend.

Im Hinblick auf mögliche Konsequenzen für die Telekom will die Bundesregierung die Untersuchungen der Bonner Staatsanwaltschaft abwarten. Am 2. Juni ersuchte Bundesnetzagentur-Präsident Matthias Kurth Telekom-Chef René Obermann um "Auskunft über die technischen, organisatorischen und personellen Konsequenzen" aus den bekannt gewordenen Missbrauchsfällen. Die Bundesregierung stellte zudem in Hinblick auf die andauernden staatsanwaltlichen Ermittlungen fest, dass man noch nicht beurteilen könnte, ob die Telekom "ihre Verpflichtungen in schwerer oder wiederholter Weise verletzt hat". Erst wenn dies der Fall ist, könnten Sanktionen angeordnet werden. Der Bundesnetzagentur liegen aber "zurzeit keine Erkenntnisse vor, die eine vorläufige Betriebsuntersagung rechtfertigen würden". Eine "unmittelbare und erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" sei außerdem nicht zu erkennen.

Der Bundesnetzagentur hatte die Deutsche Telekom seit 2000 je ein Sicherheitskonzept für die Festnetz- und die Mobilfunksparte vorgelegt. Die Prüfungen wurden "abstrakt" vorgenommen, die Umsetzung der Konzepte wurde seit dem Jahr 2000 15mal stichprobenartig überprüft. Zuletzt fand eine Überprüfung am 5. Juni 2008 an einem großen Mobile Switching Center (MSC) der T-Mobile GmbH statt. Hierbei ging es unter anderem um die Sicherung gegen unbefugte Zugriffe und Manipulationsmöglichkeiten, schwerpunktmäßig bezogen sich die Prüfungen jedoch auf die Sicherung der Anlagen in Hinblick auf Notfälle. Eine Prüfung der staatlichen Überwachungseinrichtungen fand zuletzt am 11. März 2008 statt und ergab ebenfalls keine Hinweise auf einen Missbrauch der Überwachungsfunktionen.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte führte ebenfalls regelmäßig Kontrollen und Beratungen bei der Telekom durch. Unter anderem bezogen diese sich auch auf den Umgang mit den Verkehrsdaten. Dabei stellte die Behörde in verschiedenen Fällen fest, dass datenschutzrechtliche Vorgaben nicht beachtet wurden. Auf förmliche Beanstandungen verzichtete er jedoch, da es sich um "unerhebliche Mängel" handelte oder weil die Mängel "unverzüglich" beseitigt wurden.

Zur Telekom-Affäre siehe auch:

(Christiane Schulzki-Haddouti) / (vbr)