RapidShare wehrt sich weiterhin gegen GEMA

Nachdem der Sharehoster erstinstanzlich mit einer negativen Feststellungsklage gegen die Verwertungsgesellschaft gescheitert ist, will er in die Berufung gehen.

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Nachdem das Landgericht Düsseldorf eine negative Feststellungsklage von RapidShare gegen die Verwertungsgesellschaft GEMA abgewiesen hat, will der Sharehoster in Berufung gehen. Ihm geht es darum, eine "obergerichtliche Entscheidung über die Prüfungspflichten von Webhostern" herbeizuführen, heißt es in einer Mitteilung. Das erstinstanzliche Urteil habe keine Auswirkungen auf den Betrieb von rapidshare.com.

RapidShare offeriert Speicherplatz für Unternehmen und Privatpersonen. Die Daten könnten über einen speziellen Link heruntergeladen oder gelöscht werden. Diesen Verweis macht RapidShare nach eigenen Angaben "nur demjenigen zugänglich, der die Daten gespeichert hat". Der Kunde könne den Link aber natürlich auch an Bekannte weitergeben oder anderweitig veröffentlichen. Die GEMA stört sich daran, dass sich unter den gespeicherten Daten auch urheberrechtlich geschütztes Material befindet.

RapidShare meint, die Prüfungspflichten für Hoster würden bisher unterschiedlich interpretiert und will dies nun klären lassen. Die Forderungen reichten von der Nutzung von Softwarefiltern, der Registrierung aller User, der Erhöhung der Anzahl der kontrollierenden Mitarbeiter bis zur Prüfung von Link-Ressourcen. Welche Software-Filter den Prüfungspflichten genügen, wie viele für die Prüfung abgestellte Mitarbeiter ausreichen und welche der Link-Ressourcen geprüft werden sollen, sei nicht einheitlich definiert. RapidShare meint, dass "selbst all diese Maßnahmen nicht ausreichen werden, um den Missbrauch von Hosting-Diensten mit 100-prozentiger Sicherheit zu unterbinden".

RapidShare hatte zuvor bereits ein von der GEMA angestrengtes Verfahren in der ersten Instanz verloren. Über die Auslegung der Entscheidung in der Berufung vor dem Oberlandesgericht Köln waren die Streitparten uneins. Während die GEMA meint, RapidShare könne sich nicht grenzenlos auf die Unkontrollierbarkeit ihrer Speicherdienste berufen, meint die Gegenseite, ein Speicherplatzanbieter sei nur bedingt für die über seine Dienste herunterladbaren Musikwerke verantwortlich.

"Unserer Meinung nach ist es kontraproduktiv, das Internet und das Hosting pauschal dafür zu verdammen, dass sie wie jede Infrastruktur missbraucht werden können", meint Bobby Chang, Geschäftsführer der RapidShare AG. "Das Ziel ist, in Deutschland vernünftig und differenziert mit dem Thema umzugehen."

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