Qualcomm muss doch nicht doppelt zahlen

Der prozessfreudige Chiphersteller muss in einem verlorenen Verfahren gegen Konkurrent Broadcom nun doch nur den einfachen Schadensersatz leisten. Angesichts einer veränderten Rechtlage revidierte der Richter die Verdoppelung der Strafe.

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Kleines Trostpflaster fĂĽr Qualcomm: In einer der zahlreichen Patentstreitigkeiten mit dem direkten Konkurrenten Broadcom bleibt der Schuldspruch wegen Patentverletzung zwar bestehen, die Verdoppelung der Schadensersatzsumme durch den Richter wurde nun aber wieder zurĂĽckgenommen, teilte Broadcom am heutigen Freitag mit. In dem Fall ging es um drei Verfahren fĂĽr Videokompression, Push-to-Talk-Funktionen und den gleichzeitigen Zugriff von Sprach- und Datennetzen, die Broadcom sich hatte patentieren lassen.

Die Geschworenen hatten Qualcomm in dem Verfahren vor einem US-Bundesgericht im kalifornischen Santa Ana der Patentverletzung schuldig gesprochen und zu 19,6 Millionen US-Dollar Schadensersatz verurteilt. Da die Jury Qualcomm eine vorsätzliche Rechtsverletzung attestierte, machte der Richter in dem Verfahren, James Selna, von seinem Spielraum Gebrauch und verdoppelte die Strafe.

Angesichts eines Grundsatzurteils, das die Hürden für die Erhöhung der Schadensersatzsumme in Patentprozessen etwas höher legte, revidierte Selna seine Entscheidung, nachdem Qualcomm aufgrund der veränderten Rechtslage einen neuen Prozess gefordert hatte. Am 21. November hat Selna nun sein endgültiges Urteil gesprochen. Er nimmt von der Verdoppelung des Schadensersatzes Abstand, lässt den Schuldspruch aber bestehen.

Broadcom akzeptierte das Urteil und verzichtete auf das Angebot einer Neuaufnahme. Mit dem Urteil will der Chiphersteller nun eine Verfügung gegen die betroffenen Qualcomm-Produkte erwirken. Qualcomm trägt verschiedene Patentstreitigkeiten mit weiteren Branchengrößen vor zahlreichen Gerichten aus und ist auch mit einem Kartellverfahren beschäftigt. Nach einigen harten Rückschlägen hatte der Chiphersteller zuletzt auch wieder gute Nachrichten aus den Gerichtssälen zu vermelden: Zwei Klagen des Handyherstellers Nokia wurden von europäischen Gerichten ebenso abgewiesen wie eine Beschwerde bei der US-Handelsaufsicht ITC. (vbr)