Apple vs. Samsung: Verkaufsverbot für Samsung-Geräte wieder möglich

Das US-Bundesberufungsgericht hat eine Entscheidung der Richterin im ersten Apple-Samsung-Prozess aufgehoben: Sie hatte dauerhafte Verkaufsverbote wegen Patentverletzungen gegen Samsung-Geräte abgelehnt.

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Von
  • Christian Kirsch

Während Apple und Samsung einerseits um die Höhe des Schadenersatzes prozessieren, die der südkoreanische Hardware-Hersteller wegen der Verletzung von Apple-Patenten zahlen muss, geht andererseits der Streit um mögliche Verkaufsverbote gegen Samsung-Geräte in eine neue Runde. Das Bundesberufungsgericht hat entschieden, dass die Vorinstanz erneut über dauerhafte Verkaufsverbote gegen patentverletzende Samsung-Geräte beschließen muss.

Apple vs. Samsung

Auf vier Kontinenten haben sich Apple und Samsung vor Gericht getroffen, um den jeweils anderen wegen Verletzung von Patenten und Geschmacksmustern zu verklagen. Seinen bis dato größten Sieg errang Apple in Kalifornien: Ein Geschworenengericht befand Samsung für schuldig, mit zahlreichen Geräten gegen Apples Rechte verstoßen zu haben. Eine Übersicht über die Patente und Geschmacksmuster von Apple, um die es in dem Prozess ging, sowie über das Urteil und die bisherigen Weiterungen:

Im Dezember hatte Richterin Koh den Erlass solche Verkaufsverbote abgelehnt. Ihrer Meinung nach hatte Apple nicht nachweisen können, dass die Verkaufserfolge von Samsung-Geräten auf verletzte Patente zurückgingen. Und selbst wenn Samsung dem iPhone Kunden abgejagt haben könnte, gebe es keine Gefahr, dass Apple aus dem Smartphone-Geschäft gedrängt werde.

Das Berufungsgericht stellte nun fest, dass die von Samsung verletzten Geschmacksmuster (design patents) keine Verkaufverbote rechtfertigen. Diese Geschmacksmuster werden umgangssprachlich mit dem Begriff "runde Ecken" zusammengefasst. Anders sehe es jedoch mit den drei Patenten (utility patents) aus, die die Geschworenen durch Samsung für verletzt erkannt hatten. Koh habe, entschieden die Richter, zu hohe Ansprüche an den erforderlichen kausalen Zusammenhang (causal nexus) zwischen Patentverletzung und entstandenem Schaden gestellt.

So dürfe sie von Apple nicht den Nachweis fordern, dass sich Kunden nur wegen einer bestimmten auf Patentverletzung gegründeten Funktion für Samsung-Geräte entschieden hätten. Auch müsse Apple nicht für jedes Patent getrennt den Zusammenhang zwischen Schaden und Verletzung beweise. Vielmehr sei es durchaus zulässig, die Schutzrechte gemeinsam zu betrachten. Richterin Koh muss nun erneut über ein dauerhaftes Verkaufsverbot gegen Samsung-Geräte entscheiden.

Dennis Crouch bewertet im Blog Patently-O den Spruch des Berufungsgerichts als Lockerung der Anforderungen für dauerhafte Verkaufsverbote bei Patentverletzungen. Er "wird seine größten Auswirkungen in Märkten wie dem für Smartphones haben, wo Geräte zahlreiche Funktionen besitzen und die Beteiligten diese Funktionen mit einer breiten Palette an Patenten schützen." (ck)