Datenschutzbeauftragte fordern schnelles Handeln gegen Datenmissbrauch

Nach den jüngsten Skandalen um Datenmissbrauch in der Wirtschaft drängen die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zu entschlossenem Handeln und fordern eine Ausweitung der eigenen Kompetenzen.

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Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder fordert in einer Entschließung weiter gehende Maßnahmen gegen den Missbrauch von Daten in der Wirtschaft. Die Skandale der jüngsten Vergangenheit zeigten, dass nicht nur im Verhältnis des Bürgers zum Staat das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung bedroht sei. Die Problematik sei zwar nun erkannt und werde diskutiert, wie zum Beispiel auf dem Datenschutzgipfel vorvorige Woche, doch fordern die Datenschützer entschlossenes Handeln.

Auf dem Gipfel besprochene Vorschläge können nach Ansicht der Datenschützer vom Bundestag noch in den bereits vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes aufgenommen werden. Dazu gehört die Weitergabe von persönlichen Angaben zu Werbezwecken nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen. Daten sollten mit einem Vermerk über ihre Quelle gekennzeichnet werden. Der Abschluss von Verträgen dürfe nicht von der Einwilligung in die Datenübermittlung zu Werbezwecken abhängig gemacht werden. Verstöße gegen den Datenschutz müssten strikt geahndet werden. Die bestehenden Lücken in den Bußgeld- und Strafbestimmungen sollten geschlossen und der Bußgeld- und Strafrahmen für Datenschutzverstöße deutlich erhöht werden, lautet eine weitere Forderung in der Entschließung.

Die Datenschützer fordern entsprechend der EU-Datenschutzrichtlinie wirksame Befugnisse, die sie bisher nicht haben. Zudem sollten Konzepte zur grundlegenden Modernisierung des Datenschutzes entwickelt werden. Darunter verstehen die Datenschützer unter anderem die Verbesserung der Protokollierung des Datenzugriffs in automatisierten Verfahren, die Pflicht zur Information der betroffenen Personen und der Aufsichtsbehörden bei Datenpannen und missbräuchlicher Datennutzung sowie die Spezialisierung der Strafverfolgungsbehörden.

Zum Skandal um den illegalen Handel mit Kunden- und Kontendaten siehe auch:

(anw)